Antrag auf Baugenehmigung - Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle
auf Fl.Nr. 527, Gemarkung Hausen (Kragenwiesen)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 09.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Auf der Flurnummer 527, Gemarkung Hausen soll im Nordosten des 34.073 m² großen Grundstücks eine landwirtschaftliche Lager- und Maschinehalle errichtet werden.
Das Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Bauen im Außenbereich ist nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es privilegiert ist. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 35 BauGB und wird vom zuständigen Landratsamt durchgeführt.
Die Halle samt Vordach soll eine Grundfläche von 1.200 m² (48 x 25 m) erhalten und an der Giebelspitze 9,54 m hoch sein. Für die Halle wird kein Wasser- oder Kanalanschluss benötigt. Die Versickerung des Oberflächenwassers soll über entsprechende Rigolen direkt auf dem Grundstück erfolgen. Die Halle soll unmittelbar angrenzend an den gemeindlichen Feldweg mit der Fl.Nr. 513, Gemarkung Hausen errichtet werden. Die Erschließung ist somit gesichert. Die Abstandsflächen liegen auf dem Baugrundstück bzw. anteilig auf dem gemeindlichen Feldweg.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss erteilt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB i.V.m. Art. 65 BayBO das Einvernehmen zum Bauvorhaben „Neubau einer landwirtschaftliche Lager- und Maschinehalle“ auf dem Flurstück 527 Gemarkung Hausen, sofern das Vorhaben privilegiert ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.01.2025 15:00 Uhr