Antrag auf Baugenehmigung - Tektur: Terrassenüberdachung an bestehenden Haus - Am Beerenmoosgraben 13, Ortsteil Walleshausen (Fl.Nr. 1705/54, Gemarkung Walleshausen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 09.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 09.07.2024 ö beschließend 5.2

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird im Rahmen der Tektur der Anbau einer Terrassenüberdachung an das bestehende Haus, Fl.Nr. 1705/54 Gemarkung Geltendorf, „Am Beerenmoosgraben 13“.
Das Grundstück unterliegt dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Walleshausen – Beerenmoosgraben“, Verz.-Nr. 2.04.
Für die Terrassenüberdachung werden folgende Befreiungen erforderlich und beantragt:
Festsetzungen/Daten/Fakten:
Pos.
Beschreibung
Festsetzungen BP
Bauvorhaben
1
§ 9 Dachform der Gebäude
1) Die Dächer sind ausschließlich als Satteldächer auszuführen. …

2) Dachneigungen der Garagen und Nebengebäude müssen der Dachneigung der Hauptgebäude entsprechen.
Flachdach mit einer Dachneigung von 5° (im Vergleich zum Ziegeldach des Hauses mit 38°)
2
§ 12 Dachfarben und Dachdeckung
1) Die Dächer sind einheitlich in den Farben naturrot bis kupferbraun zu gestalten. Eindeckungmaterial Dachziegel

2) Zusammengebaute Haupt- und Nebengebäude sind zwingend in der gleichen Dachflächenfarbe auszuführen.
Glasdach

Die Befreiungen werden wie folgt begründet:
„Die Terrassenüberdachung soll mit einem Glasdach errichtet werden, damit die Verschattung im Gebäude verringert wird. Die Terrassenüberdachung soll durch das Glasdach und die geringe Dachneigung von 5 Grad, unscheinbarer erscheinen. Durch ein Ziegeldach mit einer Dachneigung von 26 Grad würde die Überdachung mächtiger (weniger filigran) erscheinen und dir Innenräume mehr verdunkeln. Die Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange werden nicht verletzt und sind vereinbar. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar. Dir Grundzüge der Planung werden nicht berührt.“
Die Terrassenüberdachung hat Abmessungen von 6,97 m x 3,50 m, somit eine Fläche von 24,40 m². Die Abstandsflächen liegen vollständig auf dem Grundstück. Die im Bebauungsplan festgesetzte GRZ von 0,25 wird eingehalten.
Im Bebauungsplangebiet gibt es entsprechende Präzedenzfälle (z.B. Am Beerenmoosgraben 8, Fl.Nr. 1705/50 Gemarkung Walleshausen oder Am Beerenmoosgraben 9, Fl. Nr. 1705/64, Gemarkung Walleshausen).
Aus Sicht der Verwaltung kann dem vorliegenden Antrag zugestimmt werden. Die Abweichungen des Bauvorhabens berühren die Grundzüge der Planung nicht und sind städtebaulich vertretbar.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Tekturantrag zum Anbau einer Terrassenüberdachung an das bestehende Haus, Fl.Nr. 1705/54 Gemarkung Walleshausen, „Am Beerenmoosgraben 13“ und die damit verbundenen Anträge auf Befreiungen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2025 15:00 Uhr