Antrag auf Baugenehmigung - Errichtung einer Garage mit Carport im Hutgartenweg 2b, Fl.Nr. 935/5, Gemarkung Kaltenberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 30.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 30.07.2024 ö beschließend 2.1

Sach- und Rechtslage

Auf der Fl.Nr. 935/5, Gemarkung Kaltenberg wird die Errichtung einer Garage mit Carport beantragt. Das Hauptgebäude ist nicht Bestandteil des Bauantrags. Dem Bauantrag zum Hauptgebäude wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 09.05.2019 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
Das Grundstück liegt teilweise im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Kaltenberg – Schüleinstraße“ (Verzeichnis Nr. 3.07). Der betroffene Grundstücksteil an dem die Garage mit Carport beantragt wird, liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans.
Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich daher nach § 35 Abs. 2 BauGB. Demnach können Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung ist gesichert.
Bei der Beeinträchtigung öffentlicher Belange kann es sich insbesondere um folgende Punkte handeln:
  • Widerspruch zu Darstellungen im Flächennutzungsplan
  • Widerspruch zu Darstellungen eines Landschaftsplans oder eines sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts
  • Hervorrufen von schädlichen Umweltauswirkungen oder entsprechendes Ausgesetztsein
  • Unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben
  • Beeinträchtigung der Belange des Naturschutzes oder der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder der natürlichen Eigenart der Landschaft oder ihres Erholungswerts, Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbilds 
  • Beeinträchtigung von Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur oder Gefährdung der Wasserwirtschaft
  • Befürchtung der Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung
  • Störung der Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen
Bereits die Beeinträchtigung einer der genannten Punkte würde dazu führen, dass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist. Durch den unmittelbaren Anschluss an die Wohnbebauung und die Geringfügigkeit einer Garage mit Carport scheinen öffentliche Belange eher nicht berührt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit wird im Rahmen des Verfahrens durch das Landratsamt geprüft.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Bauantrag Errichtung einer Garage mit Carport im Hutgartenweg 2b, Ortsteil Kaltenberg (Fl.Nr. 935/5, Gemarkung Kaltenberg), gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2025 14:31 Uhr