Antrag auf Nutzungsänderung von unbebauter Fläche zu Lagerfläche, Schönauer Ring 8d, FlNr. 1172/11, Gemarkung Kaltenberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 30.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 30.07.2024 ö beschließend 2.4

Sach- und Rechtslage

Für die Flurnummer 1172/11, Gemarkung Kaltenberg (Schönauer Ring 8d) wird eine Nutzungsänderung von einer unbebauten Fläche hin zu einer Lagerfläche beantragt. Die Lagerfläche soll von der Firma genutzt werden, die auf dem angrenzenden Grundstück am Schönauer Ring 8b (FlNr. 1172/12, Gemarkung Kaltenberg) ansässig ist. Das Grundstück liegt im Umgriff des Bebauungsplanes Kaltenberg – Süd (Gewerbegebiet), Verz.-Nr. 3.01. 
Entsprechend der Festsetzung unter Ziffer 2 c des gültigen Bebauungsplanes (maßgeblich hier die erste Änderung aus dem Jahr 1984) sind lediglich Lagerflächen als untergeordnete Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO zulässig.
 
In Summe stellen die beiden als Lagerflächen beantragten Grundstücke (Flurnummer 1172/5 und 1172/11 Gemarkung Kaltenberg) bei einer Gesamtfläche von 2.318 m² (FlNr 1172/5: 1.015 m² und 1172/11: 1.303m²) im Vergleich zur Flurnummer 1172/12 (mit 1.089 m²), auf der die Halle steht, keine untergeordneten Nebenanlagen dar. Bei einer so deutlichen Abweichung von der festgelegten Art der baulichen Nutzung sind die Grundzüge der Planung berührt. Eine Befreiung von der Festsetzung ist daher ebenfalls nicht möglich.
Aus den genannten Gründen ist das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

Nachtrag 26.07.2024:
Am 25.07.2024 wurden durch die Antragssteller die Unterlagen geändert, sodass die Lagerplätze nun einem zugelassenen Betrieb (direkt anliegende Flurnummer) zugeordnet wurden. Somit stellt dies lt. Landratsamt eine untergeordnete Nebenanlage i.S.d. § 14 BauNVO dar.
Die Verwaltung schlägt nach dieser Unterlagenänderung bzw. -ergänzung vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Nutzungsänderung von unbebauter Fläche zu Lagerfläche am Schönauer Ring 8d auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1172/11, Gemarkung Kaltenberg nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2025 14:31 Uhr