Bauantrag Schlossstraße 5, Fl.-Nr. 960 und 961, Gemarkung Kaltenberg; Abbruch eines ehemaligen, landwirtschaftlichen Hofgebäudes und Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Garagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 24.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.09.2024 ö beschließend 2.3

Sach- und Rechtslage

Auf dem o.g. Grundstück wird der Abbruch des bestehenden ehemaligen landwirtschaftlichen Hofgebäudes beantragt. An dessen Stelle soll ein Einfamilienwohnhaus mit Garagen errichtet werden.
Das Baugrundstück liegt teilweise im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB), teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das beantragte Vorhaben soll im Innenbereichsteil des Grundstücks – im Wesentlichen an der Stelle des Hofgebäudes errichtet werden.
Demnach ist das Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Das geplante Gebäude weist folgende Merkmale auf:
GRZ: 0,18 (477,46 m²)
GFZ: 0,22 (577,85 m²)
Abmessungen Wohnhaus: 12,36 m x 12,36 m
Abmessungen Garage 1 + 2: 10,365 m x 6,555 m
Abmessungen Garage 3: 5,42 m x 9,52 m
Aus Verwaltungssicht fügt sich das Gebäude in die umliegende Bebauung ein. Die Erschließung ist gesichert. Es sind ausreichend Stellplätze vorgesehen. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Bauantrag „Abbruch eines ehemaligen, landwirtschaftlichen Hofgebäudes und Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Garagen“ auf dem Grundstück Schlossstraße 5, Fl.Nr. 960 und 961, Gemarkung Kaltenberg gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2025 14:29 Uhr