Tekturantrag Finkenweg 2, Fl. Nr. 1629/8, Gemarkung Geltendorf, Teilerweiterung des bestehenden Balkons im 1. OG mit Anpassung des Wintergartens
Daten angezeigt aus Sitzung:
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 19.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Grundstückseigentümer des Grundstücks Finkenweg 2, Fl. Nr. 1629/8, Gemarkung Geltendorf plant auf westlicher Seite die Teilerweiterung des bestehenden Balkons im 1. OG mit einer Anpassung des Wintergartens im EG. Der Balkon soll um 0,85 m Tiefe vergrößert werden und hat eine Breite von 5,17 m, durch die Vergrößerung muss die Neigung des Daches vom Wintergarten angepasst werden.
Das betroffene Flurstück unterliegt keinem rechtskräftigen Bebauungsplan. Folglich ist es dem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Das geplante Vorhaben fügt sich der näheren Umgebung ein, deswegen sollte aus Seiten der Gemeinde eine Genehmigung erteilt werden.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Teilerweiterung des bestehenden Balkons im 1. OG mit einer Anpassung des Wintergartens im EG Fl.-Nr. 1629/8, Gemarkung Geltendorf, Finkenweg 2 gemäß Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.01.2025 15:19 Uhr