Antrag auf Baugenehmigung Wabener Straße 12, Fl. Nr. 568, Gemarkung Walleshausen - Ausbau bestehendes Dachgeschoss Wohnhaus, Umnutzung Obergeschoss bestehender Stadl zu Wohnbereich mit zwei Wohnungen; Abbruch bestehende Garage und Neubau Carport


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 19.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 19.11.2024 ö beschließend 2.2

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird der Ausbau des bestehenden Dachgeschosses, die Umnutzung des Obergeschosses vom Stadl zur Schaffung eines Wohnbereichs mit zwei Wohnungen, der Abbruch der bestehenden Garage und Neubau eines Carports in der Wabener Straße 12, Fl.Nr. 568 Gemarkung Walleshausen.
Das betroffene Flurstück unterliegt keinem rechtskräftigen Bebauungsplan. Folglich ist es dem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Abstandsflächen im Norden des Gebäudes können nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Eine Teilfläche von 12,08 * 0,99/3,20/0,73 m würde auf dem Grundstück mit der Flurnummer 568/1 zum Liegen kommen. Hierzu soll bis zur Sitzung vom Antragsteller eine Abstandsflächenübernahme des Eigentümers der Flurnummer 568/1 nachgereicht werden.
Eine Erschließung des Gebäudes ist gegeben, da es an einer öffentlichen Straße liegt und an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung angeschlossen ist.
Ergänzung 19.11.2024
Die entsprechende Abstandsflächenübernahmeerklärung des Eigentümers der Flurnummer 568/1, Gemarkung Walleshausen wurde vom Antragsteller mittlerweile nachgereicht.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Baugenehmigung „Ausbau des bestehenden Dachgeschosses, die Umnutzung des Obergeschosses vom Stadl zur Schaffung von Wohnbereich mit zwei Wohnungen, der Abbruch der bestehenden Garage und Neubau eines Carports in der Wabener Straße 12, Fl.Nr. 568 Gemarkung Walleshausen“, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2025 15:19 Uhr