Antrag auf Baugenehmigung, Am Schlagberg 20 a, Fl. Nr. 1531/29, Gemarkung Geltendorf Neubau eines Doppelhauses zu Wohnzwecken


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 19.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 19.11.2024 ö beschließend 2.4

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird der Neubau eines Doppelhauses zu Wohnzwecken, Fl.Nr. 1531/29 Gemarkung Geltendorf, Am Schlagberg 20.
Das Grundstück unterliegt keinem Bebauungsplan. Daher ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Laut Antrag hat eine Doppelhaushälfte eine Grundfläche von 63,50 m² (6,35 x 10 m), die Firsthöhe liegt bei 10,11 m, die Wandhöhe beträgt 6 m und das Gebäude soll ein Satteldach erhalten mit einer Dachneigung von 38 °. 
Es können pro Doppelhaushälfte zwei Stellplätze nachgewiesen werden, diese sind im angebauten Carport untergebracht. Die Vorgaben der Stellplatzsatzung werden somit eingehalten.
Die Erschließung hinsichtlich Zufahrt, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist gesichert. Die erforderlichen Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Satzung können gemäß Plan eingehalten werden.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Im Zuge der gewünschten Nachverdichtung ist das Bauvorhaben begrüßenswert. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein, da beispielsweise Fl.Nr. 1665/1 mit zwei Doppelhaushälften bebaut ist.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Neubau eines Doppelhauses zu Wohnzwecken Fl.-Nr. 1531/29, Gemarkung Geltendorf, Am Schlagberg 20 gemäß Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2025 15:19 Uhr