Antrag auf Isolierte Befreiung Heuweg 3, Fl.Nr. 1615/10, Gemarkung Geltendorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 19.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Grundstückseigentümer des Grundstückes „Heuweg 3“ (Fl.-Nr. 1615/10, Gem. Geltendorf) beabsichtigt ein bereits bestehendes Carport zu schließen auf allen Seiten und vorne über ein Tor. Zur Verwirklichung des Vorhabens ist eine isolierte Befreiung nach Ziffer 6.2. von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Der Bebauungsplan Verzeichnis-Nr. 1.03 „Geltendorf – Süd Nördlicher Teil sieht vor, dass Garagen sowie offene Carports nur innerhalb der Garagenbaufenster und der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind.
Da der Rauminhalt weniger als 75 m³ (6m x 6 m = 36 m³) beträgt, ist der Carport nach Art. 57 Abs. 1 Buchstabe b) verfahrensfrei, ebenso wurde auch die Nachbarschaftsbeteiligung nach Art. 58 BayBO durchgeführt.
Die Erschließung ist ebenfalls gegeben, da durch die Garage die Verkehrssicht und Sicherheit nicht behindern wird.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag auf isolierte Befreiung zugestimmt werden.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Süd, nördlicher Teil“, Verz.-Nr. 1.03 in Bezug auf die Ziffer 6.2 für das Flurstück 1615/10, Gemarkung Geltendorf, Heuweg 3 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zur Schließung eines Carports auf allen Seiten vorne über ein Tor wird nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.01.2025 15:19 Uhr