Jahresrechnung 2023; Vorlage gem. Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG, Art. 102 Abs. 2 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Zweckverbandssitzung, 27.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Geltendorf-Eresing (ZV zur Abwasserbeseitigung Geltendorf-Eresing) Zweckverbandssitzung 27.11.2024 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG, Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung der Verbandsversammlung nach ihrer Erstellung vorzulegen. Diese (erstmalige) Vorlage soll dem Gremium lediglich die Möglichkeit geben, davon Kenntnis zu nehmen, wie sich der Jahresabschluss nach den Berechnungen der Verwaltung darstellt.
In eine nähere sachliche Prüfung oder Behandlung braucht zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten werden. Es ist also zunächst weder ein Beschluss über die Feststellung noch über die Entlastung zu fassen, sondern lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Der Rechenschaftsbericht inkl. Anlagen steht im RIS beim Tagesordnungspunkt zur Verfügung.

Beschluss

Die Verbandsversammlung nimmt die Jahresrechnung 2023 sowie den darauf aufbauenden Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2023 zur Kenntnis. Die Jahresrechnung 2023 wird zur Prüfung an den örtlichen Prüfungsausschuss verwiesen. 
Besondere Prüfungsaufträge werden nicht erteilt.     

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2025 11:24 Uhr