Antrag auf Investitionskostenzuschuss des TSV Geltendorf e.V. für die Umrüstung der Flutlichter


Daten angezeigt aus Sitzung:  Finanzausschuss-Sitzung, 10.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf) Finanzausschuss-Sitzung 10.12.2024 ö beratend 1.1
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf) Finanzausschuss-Sitzung 12.03.2025 ö beratend 4.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.03.2025 ö beschließend 8.2

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 27.11.2024 beantragt der TSV Geltendorf e. V. einen Investitionskostenzuschuss für die Umrüstung der Flutlichter. Gemäß vorgelegtem Angebot belaufen sich die Investitionskosten auf 85.221,00 €. Abzüglich möglicher Förderungen liegt die Eigenfinanzierung des Vereins bei 36.906,70 €.
Es sind derzeit zwei Fußballfelder mit Flutlichter ausgestattet. Mit der Umrüstung dieser auf LED Fluter wird gleichzeitig das dritte Fußballfeld mit diesem energiesparenden Leuchtmittel ausgestattet. Das dritte Fußballfeld besaß bereits die Flutlichtmasten, aber keine Leuchtmittel.
Die Erweiterung des Flutlichtes des dritten Fußballfeldes ist aufgrund der gestiegener Anzahl an Jugendmannschaften erforderlich. So kann das Training in den Wintermonaten der vielzähligen Mannschaften weiterhin gewährleistet werden.   
Die Umrüstung der Leuchtmittel auf LED Fluter erzielen 39.754 Watt (75 %) Energieverbrauchersparnis. 
Entsprechend der gemeindlichen Förderrichtlinien Nr. 5 Buchstabe b) ist der Antrag fristgerecht bis spätestens 30.11.2024 eingegangen. 
Gem. der Förderrichtlinie wird ein Zuschuss von max. 30 % der beihilfefähigen Kosten (30 % von 36.906,70 € = 11.072,01 €), max. jedoch 5.000 € gewährt. 
Außerdem ist in den Richtlinien eine Beschränkung von 5.000 € je Verein für einen Zeitraum von 3 Jahren enthalten. Hiervon kann in Einzelfällen abgewichen werden. 
Nachrichtlich eine Übersicht der Förderungen des TSV Geltendorf ab 2019:
2019
5500.70900
250,00 €
Zuschuss Instandhaltung u. Pflege Sportplatz
2019
5500.70900
1.013,26 €
Pauschale Sportförderung 2019
2019
5500.98800
24.543,75 €
Zuschuss f. Rasenmäher 75 %
2020
5500.70900
250,00 €
Zuschuss Instandhaltung u. Pflege Sportplatz
2020
5500.70900
250,00 €
Zuschuss Zeltlager 8.6.-10.6.19
2020
5500.70900
1.990,56 €
Pauschale Sportförderung 2020
2021
5500.70900
250,00 €
Zuschuss Instandhaltung u. Pflege Sportplatz
2021
5500.70900
1.990,56 €
Pauschale Sportförderung 2021
2022
5500.70900
250,00 €
Zuschuss Instandhaltung u. Pflege Sportplatz
2022
5500.70900
250,00 €
Zuschuss Instandhaltung u. Pflege Sportplatz 2022
2022
5500.70900
651,03 €
Sportbetriebsförderung 2022 abzgl. Doppelzahlung Instandhaltungszuschuss
2023
5500.70900
250,00 €
Zuschuss Instandhaltung u. Pflege Sportplatz
2023
5500.70900
1.666,20 €
Sportbetriebsförderung 2023
2024
5500.70900
250,00 €
Zuschuss Instandhaltung u. Pflege Sportplatz
2024
5500.70900
1.098,60 €
Sportförderung 2024

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird auf die Haushaltsberatungen 2025 vertagt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2025 14:49 Uhr