Antrag auf Investitionskostenzuschuss des DAV Geltendorf e. V. für die energetische Sanierung des Vereinsheims


Daten angezeigt aus Sitzung:  Finanzausschuss-Sitzung, 10.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf) Finanzausschuss-Sitzung 10.12.2024 ö beratend 1.2

Sach- und Rechtslage

Mit dem Schreiben vom 29.11.2024 beantragt der DAV Geltendorf e. V. einen Investitionskostenzuschuss für die energetische Sanierung ihres Vereinsheimes. Gemäß vorgelegtem Angebot belaufen sich die Investitionskosten auf 80.253,79 €. Abzüglich möglicher Förderungen liegt die Eigenfinanzierung des Vereins bei 64.203,01 €. 
Das Vereinsheim des Alpenvereins in Geltendorf (Am Sportplatz 2) wurde 1972 erbaut und 2001 durch einen Anbau erweitert. Seither sind nur kleine notwendige Reparaturen und keine größeren Sanierungsmaßnahmen am Gebäude durchgeführt worden. Die Wärmedämmung entspricht dem baulichen Standard der 70er Jahre und das Gebäude wird mit einer Öl-Heizung (Luftheizung) geheizt, die nun fast 50 Jahre im Betrieb ist und dem Alter entsprechend Anzeichen für ein baldiges Ableben zeigt. Da wir davon ausgehen in naher Zukunft die Heizung erneuern zu müssen, starten wir jetzt mit den notwendigen Vorbereitungen für eine energetische Sanierung unseres Vereinsheims. 

Um die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen zu können, ist die Beauftragung eines Energieberaters notwendig. Diesen haben wir 2024 beauftragt ein energetisches Sanierungskonzept zu erstellen. Der vorliegende Sanierungsfahrplan zeigt, wie wir das Vereinsheim Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisieren können (siehe Anhang). Durch Maßnahmen an Gebäudehülle und Heizung können wir unseren Primärenergiebedarf um rund 33% und die CO2 Emissionen um 28% senken. 

Die erste empfohlene Maßnahme des Sanierungsfahrplanes ist die Dämmung der Gebäudehülle. Die erstellte Energiebilanz zeigt, dass 70% (38785 kWh/a entspricht ca. 3800 € Heizöl im Jahr) der Transmissionsverluste durch Außenwand und Keller entstehen und hier große Einsparpotenziale liegen. Insofern soll die Dämmung der Außenwand und des Kellers 2025 durchgeführt werden.
Entsprechend den gemeindlichen Förderrichtlinien Nr. 5 Buchstabe b) ist der Antrag fristgerecht bis spätestens 30.11.2024 eingegangen. 
Gem. der Förderrichtlinie wird ein Zuschuss von max. 30 % der beihilfefähigen Kosten (30 % von 64.203,01 € = 19.260,90 €), max. jedoch 5.000 € gewährt. 
Außerdem ist in den Richtlinien eine Beschränkung von 5.000 € je Verein für einen Zeitraum von 3 Jahren enthalten. Hiervon kann in Einzelfällen abgewichen werden. 

Seit 2004 wurden keine Förderung an den DAV Geltendorf geleistet. 

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird auf die Haushaltsberatungen 2025 vertagt.                        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2025 14:49 Uhr