Antrag auf Investitionskostenzuschuss der Musikschule Geltendorf e.V. - Zuschuss für den Kauf zweier gebrauchter Klaviere


Daten angezeigt aus Sitzung:  Finanzausschuss-Sitzung, 10.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf) Finanzausschuss-Sitzung 10.12.2024 ö beratend 1.3
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf) Finanzausschuss-Sitzung 12.03.2025 ö beratend 4.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.03.2025 ö beschließend 8.1

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 17.11.2024 beantragt die Musikschule Geltendorf e. V. einen Investitionskostenzuschuss für den Kauf zweier gebrauchter Klaviere in Höhe von 4.000,- €.
Die Anschaffung wird wie folgt begründet: Nach einer Umfrage unter den Klavierlehrerinnen und einer Stellungnahme der Klavierstimmerin, die auch Klavierbauerin ist, sind vor allem die Klaviere in der Schule für einen guten Unterricht nicht mehr geeignet. Sie verlieren rasch ihre Stimmung und auch der Zustand von Mechanik und Resonanzboden ist nicht mehr gut.
Ein geeignetes gebrauchtes Klavier kostet nach Recherche der Musikschule zwischen 2.000 – 5.000,- €. Hinzu kommen die Kosten für die fachgerechte Entsorgung der Altklaviere sowie ergänzende technische Lösungen, die die Geräte vor der schwankenden Luftfeuchtigkeit schützen. Die Musikschule selber wird durch Sonderkonzerte der Lehrerinnen und Lehrer und dedizierte Spendenaufrufe ihren Teil zur Finanzierung beitragen. Ein exaktes Angebot kann nicht vorgelegt werden, da gebrauchte Geräte immer tagesaktuell nach Verfügbarkeit zu erwerben sind und ohne Unterstützung durch die Gemeinde keine Anschaffung möglich sein wird.
Die Förderrichtlinien der Gemeinde sind hierzu nicht zutreffend. Es ist aber möglich sich daran anzulehnen. Entsprechend der gemeindlichen Förderrichtlinien Nr. 5 Buchstabe b) ist der Antrag fristgerecht bis spätestens 30.11.2024 eingegangen. 
Gem. Nummer 3.2.3 der Förderrichtlinie wird ein Zuschuss von max. 30 % der beihilfefähigen Kosten (30 % von 36.906,70 € = 11.072,01 €), max. jedoch 5.000 € für Investitionsmaßnahmen gewährt. Allerdings beschränkt sich dieser Passus auf notwendige Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Vereinsanlage.
Außerdem ist in den Richtlinien eine Beschränkung von 5.000 € je Verein für einen Zeitraum von 3 Jahren enthalten. Hiervon kann in Einzelfällen abgewichen werden. 
Nachrichtlich eine Übersicht der Förderungen der Musikschule Geltendorf ab 2019:
B-Jahr
Datum
Gesamtist
W
Buchungstext
2019
27.05.2019
7.000
EUR
Zuschuss lt. GR-Beschluss v. 03.08.2017
2020
02.06.2020
10.000
EUR
Zuschuss lt. GR-Beschluss v. 14.05.2020
2021
04.11.2021
10.000
EUR
Förderung Musikschule 2021
2022
15.07.2022
10.000
EUR
Förderung Musikschule 2022
2023
25.05.2023
10.000
EUR
Förderung Musikschule 2023
2024
21.05.2024
10.000
EUR
Gemeindlicher Zuschuss Musikschule 2024

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird auf die Haushaltsberatungen 2025 vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2025 14:49 Uhr