Mit Schreiben vom 17.11.2024 beantragt die Musikschule eine Erhöhung des jährlichen gemeindlichen Zuschusses ab 2025. Dem Antrag vorausgegangen ist ein Gesprächstermin zwischen Vorstand und Musikschulleitung sowie Bürgermeister und Geschäftsleitung am 13.11.2024 im Rathaus.
Die aktuelle gemeindliche Förderung beläuft sich auf 10.000,- €/Jahr. Dieser Zuschuss wurde letztmals 2020 erhöht (Gemeinderatsbeschluss vom 14.05.2020). Vorher lag der Zuschuss bei 7.000,- €/Jahr.
Der jetzt gestellte Antrag hat folgenden Inhalt:
„Mit diesem Schreiben beantragen wir als Musikschule eine Erhöhung der gemeindlichen Förderung beginnend ab dem Jahr 2025. Die aktuelle Förderung beläuft sich auf 10.000 €/Jahr.
Neue Fördersumme: 15.000 €/Jahr, Laufzeit 3 Jahre
Neue Fördersumme: 20.000 €/Jahr, ab 2028
Hintergrund:
Der Verband bayerischer Sing- und Musikschulen (VBSM) fördert die Personalausgaben seiner Musikschulen. Nach einem Schlüssel werden die Personalausgaben umgerechnet in eine förderfähige Summe. Je nach Höhe der durchschnittlichen Lehrpersonalausgaben pro Jahreswochenstunde steigt auch der Fördersatz. Die zweite Grenze ist, dass ein Verbandszuschuss nur in Höhe der Förderung durch kommunale Mittel (Gemeindezuschüsse) gewährt wird.
Zur Zeit finanziert sich die Musikschule zu etwa 20% aus Gemeinde- und Verbandszuschüssen, Mitgliedsbeiträgen und Spenden (Gemeinde Geltendorf ca. 9%) und zu etwa 80% aus den Entgelten der Eltern und erwachsenen Schülerinnen und Schüler. Als Richtwert gibt der Verband eine Finanzierung von 60 % privat / 40% öffentlich an.
Aus Bewerbungsgesprächen wissen wir, dass wir mit dem angebotenen Gehalt für unsere Lehrerinnen und Lehrer nicht konkurrenzfähig sind, auch wenn wir dieses bereits im letzten Jahr soweit wie finanziell vertretbar erhöht haben. Aufgrund der Mitgliedschaft im Verband entstehen aber Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Ausbildung unserer Unterrichtenden: wir dürfen nur Studierende und Absolventinnen und Absolventen der Universtäten, Musikkonservatorien und -Fachhochschulen anstellen.
Als Vergleich sei hier gegeben: ein im Rahmen des TVÖD angestellter Musiklehrer verdient an einer (z.B. städtischen) Musikschule (Entgeltgruppe 9a/b) etwa 39 € pro Stunde, dabei sind Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld usw. noch nicht eingerechnet. Wir vergüten aktuell mit 25 € pro Stunde. Langfristig möchten wir zumindest in die Nähe kommen, um attraktiv für Lehrerinnen und Lehrer zu sein und große Fluktuation zu vermeiden.
Folgenden Maßnahme hat die Musikschule schon umgesetzt oder werden in 2025 umgesetzt, um eine Annäherung zu ermöglichen:
- Ehrenamtliche Führung der Buchhaltung statt regulär bezahlter Kraft (Einsparung jährlich ca. 11.000 €, umgesetzt)
- Ersatz teurer Software durch günstigere Varianten (umgesetzt)
- Erhöhung des Stundensatzes von 22 auf 25 € (umgesetzt)
- Erhöhung der Entgelte ab 2025 (hier möchten wir moderat vorgehen, um die Kosten für die Eltern nicht zu stark steigen zu lassen. Dies ist allerdings nur mit einer Erhöhung des Gemeindezuschusses möglich.)
Eine bessere Bezahlung ist ein wichtiger Aspekt, der es uns ermöglicht, ein breites, aber auch vom Verband und dem bayerischen Kultusministerium gefordertes Angebot an die Kinder unserer Gemeinde und darüber hinaus zu machen. Wir merken, dass sich in Zeiten, in denen der Musikunterricht an den Schulen immer weiter zurückgefahren wird, die Nachfrage, mittlerweile auch aus weiter entfernten Gemeinden (Weil, Windach, Türkenfeld, ...) verstärkt (lange Wartelisten bei einigen Instrumenten). Wenn dieser Trend anhält, werden wir auch in diesen Gemeinden eine finanzielle Unterstützung analog zum Eresinger Modell anfragen.
Wir sind der Gemeinde sehr dankbar, dass sie uns die schulischen und gemeindlichen Räume für unsere Arbeit kostenfrei zur Verfügung stellt und bei der Neukonzeption der Räumlichkeiten berücksichtigt. Wir sehen dies durchaus auch als Teil der gemeindlichen Förderung, von dem unser Lehrpersonal aber nur mittelbar profitiert.
Damit wir auch zukünftig als Musikschule Geltendorf bestehen und unseren Kindern einen qualitativ hochwertigen Unterricht bieten können, ist aus unserer Sicht eine Erhöhung des Gemeindezuschusses dringend notwendig. Daher wären wir für eine positive Entscheidung über diesen Antrag – auch im Namen aller Geltendorfer Kinder und Eltern – dankbar.“
Ergänzt wurde der Antrag mit folgendem Überblick:
Eine Aufstellung der Kostenkalkulation 2024 seitens der Musikschule ist dem TOP im RIS beigefügt.
Die Musikschule hat in den letzten Jahren folgende Förderungen seitens der Gemeinde Geltendorf erhalten:
B-Jahr
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Datum
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Gesamtist
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W
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Buchungstext
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2019
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27.05.2019
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7.000
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EUR
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Zuschuss lt. GR-Beschluss v. 03.08.2017
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2020
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02.06.2020
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10.000
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EUR
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Zuschuss lt. GR-Beschluss v. 14.05.2020
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2021
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04.11.2021
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10.000
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EUR
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Förderung Musikschule 2021
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2022
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15.07.2022
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10.000
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EUR
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Förderung Musikschule 2022
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2023
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25.05.2023
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10.000
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EUR
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Förderung Musikschule 2023
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2024
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21.05.2024
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10.000
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EUR
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Gemeindlicher Zuschuss Musikschule 2024
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