Ist-Situation:
Aktuell gilt im Bürgerhaus in Geltendorf folgende
Nutzungs- und Entgeltvereinbarung bei privaten Veranstaltungen
Für Privatveranstaltungen (z.B. geschlossene Gesellschaft oder Darbietungen, für welche Eintritt verlangt wird) schließen die Gemeinde Geltendorf und der Veranstalter folgende Nutzungsvereinbarung:
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.02.2022 wurden die Vorgaben der Nutzungs- und Entgeltvereinbarung für das Bürgerhaus auch für die Paartalhalle übernommen.
Die Grundschulturnhalle in Geltendorf wird derzeit außerhalb der schulischen Nutzungszeiten und Nutzung durch Kinderbetreuungseinrichtungen entgeltfrei fast ausschließlich den Geltendorfer Vereinen für Übungsbetrieb und Veranstaltungen zur Verfügung gestellt.
Die o.g. Sätze für Privatveranstaltungen sind seit einigen Jahren unverändert.
Vorschlag als Diskussionsgrundlage im Finanzausschuss:
In der Gemeinderatssitzung am 13.07.2017 wurde ein Vorschlag aus der Verwaltung diskutiert, für die gemeindlichen Gebäude Bürgerhaus Geltendorf, Schulturnhalle Geltendorf und Paartalhalle Geltendorf eine Gebührenfestsetzung zu treffen und die bestehende Regelung anzupassen. Letztlich wurde beschlossen, die Regelungen unverändert zu belassen. Die Modalitäten der Abrechnung der Nebenkosten bei den gemeindlichen Liegenschaften wird in einem separaten Tagesordnungspunkt diskutiert.
Die Verwaltung schlägt für die gemeindlichen Liegenschaften Bürgerhaus Geltendorf, Schulturnahlle Geltendorf und Paartalhalle Walleshausen vor, eine nach wie vor ausstehende Benutzungs- und Gebührenordnung zu beschließen, die die derzeitige Nutzungs- und Entgeltvereinbarung ersetzt. Im Zuge der Einführung der Gebührenrodnung kann die derzeitige unübersichtliche Regelung vereinfacht und auf alle drei Liegenschaften ausgeweitet werden. Außerdem sollten die Sätze entsprechend der deutlichen Kostensteigerungen in den letzten Jahren entsprechend angehoben werden.
In Abänderung der bisherigen Regelung schlägt die Verwaltung außerdem vor, zukünftig auch für die Veranstaltungen der Vereine – sofern sie keine kulturellen bzw. Sportveranstaltungen sind – Gebühren zu erheben, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird (z.B. Fasching).
Die Entwürfe aus dem Jahr 2017 der Benutzungsordnung und der Gebührenordnung wurden dahingehend angepasst und sollen als Grundlage der Diskussion im Finanzausschuss dienen. Sie sind dem Tagesordnungspunkt im RIS beigefügt.
Mit den vorgeschlagenen Sätzen sind sowohl die Betriebskosten, als auch die abschließende Reinigung durch das gemeindliche Reinigungsteam abgegolten. Es soll sich um Netto-Sätze handeln, auf die – sofern in späteren Jahren umsatzsteuerpflichtig werdend – die Umsatzsteuer aufgeschlagen werden muss.