Aus der Sitzung vom 19.12.2024:
Neubau Haus für Kinder und Gemeindekindergarten -Freianlagen- Schlussrechnung:
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt einer Gesamtrechnungssumme von 445.535,80 € brutto zu.
Aus der Sitzung vom 27.11.2024:
Neubau Wohngebäude Am Bahnhof 33a
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Fachplanerleistungen „Planung der Technischen Ausrüstung Anlagengruppe 4, 5, 8 (Elektroplanung) gemäß §§ 53 ff HOAI“ der Leistungsphasen 1 – 9 für den Sozialen Wohnungsbau auf Grundstück Flurnummer 1609/11, Gemarkung Geltendorf an das Büro ADS plan GmbH, Meichelbeckstr. 1, 87616 Marktoberdorf zu vergeben.
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Fachplanerleistungen Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff HOAI der Leistungsphasen 1 – 6 für den Sozialen Wohnungsbau auf Grundstück Flurnummer 1609/11, Gemarkung Geltendorf an das Büro Mögele Besenius Beratende Ingenieure, Damenstiftstr. 14, 80331 München zu vergeben.
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Fachplanerleistungen Planung der Technischen Ausrüstung Anlagengruppe 1, 2, 3 (HLS-Planung) gemäß §§ 53 ff HOAI der Leistungsphasen 1 – 9 für den Sozialen Wohnungsbau auf Grundstück Flurnummer 1609/11, Gemarkung Geltendorf an das Büro hls.plan - IB Füssinger, Marktstr. 18, 87746 Erkheim zu vergeben.
Aus der Sitzung vom 07.11.2024:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Architektenleistungen der Leistungsphasen 3 – 9 für den Sozialen Wohnungsbau auf Grundstück Flurnummer 1609/11, Gemarkung Geltendorf an das Architekturbüro rdk Architekten aus 86947 Weil und ermächtigt den Bürgermeister einen entsprechenden Architektenvertrag abzuschließen.
Betriebskostenabrechnung gemeindlicher Gebäude (Nicht-Wohngebäude):
Der Gemeinderat beschließt den Verzicht einer rückwirkenden Abrechnung der Betriebskosten für die Jahre 2020 – 2023 und den Verzicht für die Abrechnung der Betriebskosten für das Jahr 2024. Ab 2025 wird nach noch zu definierenden Kriterien abgerechnet.
Vergabe gemeindlicher Grundstücke:
Der Beschluss vom 16.11.2023 wird aufgehoben und folgender neuer Beschluss gefasst:
Die gemeindlichen Grundstücke
FlNr. 566/37, Gemarkung Walleshausen (Doppelhaushälfte mit 337 m²) und FlNr. 566/16, Gemarkung Walleshausen (Doppelhaushälfte mit 349 m²) im Paket
FlNr. 566/36 + 566/35, Gemarkung Walleshausen (Doppelhaushälfte 388 m²)
FlNr. 566/28, Gemarkung Walleshausen (Doppelhaushälfte mit 316 m²)
FlNr. 743/16, Gemarkung Geltendorf (Doppelhaushälfte mit 277 m²)
FlNr. 744/14 + 743/15, Gemarkung Geltendorf (Doppelhaushälfte mit 274 m²)
werden zum Marktwert angeboten (ohne weitere Vergabekriterien). Der Marktwert wird für die beiden Grundstücke im Baugebiet Hausener Feld in Geltendorf auf 800,- € / m² und für die vier Grundstücke im Baugebiet Grübelanger in Walleshausen auf 650,- € / m² festgesetzt. Es entscheidet das Los. Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren durchzuführen.
Temporäre Funkstation
Der Gemeinderat stimmt der Aufstellung einer temporären Funkstation und dem Abschluss eines Mietvertrages mit der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 München zu den im Sachverhalt beschriebenen Konditionen für das Grundstück Fl.Nr. 1710, Gemarkung Geltendorf zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag abzuschließen.