Schaffung eines Fußgängerüberweges in Geltendorf Türkenfelder Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 11.03.2025

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Auf Anregung einzelner Bürger/innen und nach intensiver Prüfung und Abstimmung empfiehlt die Verwaltung die Schaffung eines Fußgängerüberweges in Geltendorf, Türkenfelder Straße.
Beim geplanten Standort handelt es sich um den Schulweg. Im Rahmen einer Verkehrszählung in der Türkenfelder Str. in der Zeit von 7:00 bis 8:00 Uhr wurden ca.100 querende Fußgänger und mehr als 200 Pkws gezählt, die die Straße in dieser Zeit befahren haben. Diese Zahlen werden in den kommenden Jahren weiter steigen, da die Schule mit einem großen Zuwachs von mehr als 30 Schülern rechnet und die Gemeinde wächst.
Gespräche zum oben genannten Vorhaben wurden bereits mit der Polizei Landsberg am Lech (PI Landsberg) und der Unteren Straßenaufsichtsbehörde des Landratsamtes (LRA) geführt. Die PI Landsberg und das LRA stimmen der Schaffung eines Fußgängerüberweges zu, wenn sich an folgende Maßgaben aus dem Regelwerk für Fußgängerüberwege (R-FGÜ) gehalten wird:
Der Fußgängerüberweg und die Wartebereiche auf beiden Seiten müssen zu jeder Uhrzeit ausreichend erkennbar sein. Hierfür müsste die Gemeinde eine zusätzliche Beleuchtung schaffen. Ebenso müsste die Ausfahrt des Parkplatzes zur Raiffeisenbank verkleinert und mehr nach Westen gelegt werden, um einen Überweg zu schaffen, da ein gewisser Abstand zwischen Kreuzungsbereich Bahnhofstraße – Türkenfelder Straße geschaffen werden muss. Entsprechende Verkehrszeichen müssten ebenso auf den Ortsstraßen Türkenfelder Straße und Neuenstraße angebracht werden. Auf der Kreisstraße müssen Sichtverhältnisse auf den Zebrastreifen geprüft werden und entsprechende Gefahrenzeichen und Verkehrszeichen durch den Kreisbauhof angebracht werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat die Schaffung eines Fußgängerüberweges in Geltendorf, Türkenfelder Straße behandelt. Dem Antrag wird grundsätzlich zugestimmt. Zur Vorbereitung der Behandlung im Gemeinderat wird die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Planung samt Kostenschätzung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2025 16:02 Uhr