Antrag auf Investitionskostenzuschuss des Schützenvereins Enzian Hausen e. V. für den Umbau der Schießstände
Daten angezeigt aus Sitzung:
Finanzausschuss-Sitzung, 12.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 17.02.2025 beantragt der Schützenverein Enzian Hausen e.V. einen Investitionskostenzuschuss für den Umbau des Schießstandes auf den neuesten Stand gem. den Schießstandrichtlinien. Ebenso soll die Seilzuganlage zeitgemäß auf elektronische Trefferanzeige umgestellt werden.
Gemäß dem vorgelegten Angebot belaufen sich die Investitionskosten auf ca. 27.000,- €.
(= Vorliegendes Angebot 24.398,55 € + ca. 2.500 € für Materialkosten, Anträge und Abnahme).
Der Vorstand bemüht sich um weitere Spenden für diese Maßnahme. Konkrete Zusagen gibt es jedoch noch nicht. Auch ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um geringe Beträge handeln wird.
Entsprechend der gemeindlichen Förderrichtlinien Nr. 5 Buchstabe b) hätte der Antrag fristgerecht bis spätestens 30.11.2024 eingehen müssen.
Gem. der Förderrichtlinie wird ein Zuschuss von max. 30 % der beihilfefähigen Kosten (30 % von 26.898,55 € = 8.069,57 €), max. jedoch 5.000 € gewährt.
Außerdem ist in den Richtlinien eine Beschränkung von 5.000 € je Verein für einen Zeitraum von 3 Jahren enthalten. Hiervon kann in Einzelfällen abgewichen werden.
Seit 2016 hat der Schützenverein Enzian Hausen e. V. keine Förderungen von der Gemeinde erhalten.
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dem Schützenverein Enzian Hausen e.V. für den Umbau des Schießstandes einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 5.000,- € zu gewähren. Die Förderung wird nach Vorlage der Rechnungen sowie der Rechtskraft des Haushalts 2025 ausbezahlt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.03.2025 10:47 Uhr