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Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 23.02.2021 ö informativ 5

Sach- und Rechtslage

Frau Hiller trägt die aktuelle Problematik unserer neuen Satzung zur Regelung von Abstandsflächen vor.

Giebelseiten bisher eine Wandhöhe und Giebel nur 1/3 angerechnet.
Jetzt Gesetzgeber Wandhöhe zu 0,4. Gemeinden Satzung erlassen bis 31.01.2021
Jetzt Landratsamt, 1 H wird behalten, bei der Berechnung wird die Giebelhöhe im Ganzen dazu berechnet, dadurch mehr Abstandsflächen.
Bauanträge, die bereits von uns behandelt jetzt erneut behandelt, da Abstandsflächen drüber liegen. Sie müssten nun einen Antrag zur Befreiung von der Satzung zu stellen.

Robert Sedlmayr:
Inwieweit Präzedenzfälle behandelt werden, wird noch abgeklärt.

Michael Veneris:
Wenn uns das früher bewusst gewesen wäre, hätten wir die Möglichkeit gehabt, das mit einzubinden oder wäre diese Regelung nicht über die Satzung möglich?

Robert Sedlmayr:
Die Mustersatzung vom Bayerischen Gemeindetag ist nur auf die 1 H Regelung eingegangen.

Indra Hiller:
Das stand unter der Fristsetzung bis 31.01.2021. 

Michael Veneris:
Könnte diese Satzung noch geändert werden?

Robert Sedlmayr: 
Das müssen wir noch abklären.

Josef Weiß:
Wir müssen schauen und klären, wie wir es für die Bauwerber einfach machen können.

Johanna Rill:
Es gibt keine Übergangsregelung. Ich sehe kein Problem, die Satzung noch zu ergänzen.
Es wird eine Zeit geben, wo wir Ausnahmen genehmigen müssen.

Indra Hiller:
Wir haben Bauherren, die den Antrag bereits im Juni abgegeben haben. Wir haben beim Landratsamt nachgefragt, wie man das lösen kann, damit die Bauherren nicht die Leittragenden sind. Herr Naumann vorgeschlagen, dass man für Bauanträge, die bereits behandelt wurden bis 31.01.2021, eine Regelung über die Verwaltung treffen könnte.

Robert Sedlmayr:
Das wird sicher auf der nächsten Sitzung nochmal behandelt werden.

Josef Weiß:
Bei der Spielplatzverlegung ist kein Zaun zum Graben geplant worden. Nun gibt es Aufruhr von der Elternschaft. Wenn etwas passiert, sind wir in der Verantwortung. Ich würde diese Verantwortung nicht übernehmen. Dann müssten wir den Zaun beauftragen.

Robert Sedlmayr:
Dann müssten wir den Zaun von beiden Seiten bauen. Nutzer des Spielplatzes sind kleinere Kinder mit ihren Eltern und die größeren Kinder können schwimmen.
Nach Nachfrage beim Kommunalen Unfallverband, wird auf die Aufsichtspflicht verweisen, ein Zaun wird nicht zwingend vorgeschrieben.

Josef Weiß:
Ich würde den Zaun hinbauen.

Robert Sedlmayr:
Wir können den Spielplatz nicht vollständig einbauen. Die Spur für die Bachpflege muss auch freigehalten werden.

Josef Weiß:
Wir geben 160.000,00 € für die Verrohrung aus und hier geht es um ein paar Euro. Ich würde es tun.
Am Hausener Feld müssen neue Anschlüsse gelegt werden, wenn die Teilung der Grundstücke, wie von uns beschlossen, umgesetzt wird. Das ist Sache vom Abwasserzweckverband.

Robert Sedlmayr:
Herr Naumann ist gerade dabei, die Kosten zu ermitteln. Das müssen wir sicher nochmal vorberaten.

Sandra Reinprecht.
Um nochmal auf die Sorgfaltspflicht beim Spielplatz zurückzukommen, wenn ich mit mehreren Kinder am Spielplatz bin, ist das zweite Kind sehr schnell am Graben.

Michael Veneris:
Ich würde es nicht machen, da die Einzäunung nicht nur in diesem Bereich machbar ist. Durch einen Zaun würde die Reaktionszeit auch verlangsamt werden, bis ich am Graben bin.

Egon Grandl:
Wir sollten nicht suggerieren, dass nichts mehr passieren kann. In Walleshausen haben wir wesentlich schlimmere Verhältnisse am Dorfgraben.

Josef Weiß:
Es ist ein Unterschied, ob ich ein offenes Gewässer habe. Hier habe ich eine Einrichtung von der Gemeinde. Ich würde es nochmal im Gemeinderat besprechen.

Datenstand vom 03.07.2023 09:49 Uhr