Verrohung Metzengrasgraben im Bereich Neubau Haus für Kinder


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 04.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö informativ 13

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 21.01.21 wurde dem Gemeinderat die Summe brutto 167.035,54€ für die Verrohrung und Mäandrierung vorgestellt. Entsprechend des Beschlusses, wurde die Mäandrierung nicht ausgeschrieben. Somit ergibt sich eine Brutto-Summe für die Verrohrung von ~155.000,-€ gem. der Kostenberechnung vom 24.01.2021.

Gemäß den Vorgaben des Gemeinderatsbeschlusses darf der Auftrag vergeben werden, wenn das Angebot innerhalb der 10% Regelung (über der Kostenberechnung) bleibt. Dies wäre somit ein Spielraum von 155.000,-€ bis 170.500,-€.

Das wirtschaftlichste wertbare Angebot war bei brutto 141.327,80€ und somit 13.672,20€ (ca. 8,8%) unter der Kostenberechnung.

Es wurde bei 15 Firmen angefragt, 9 bekundeten ihr Interesse und bekamen das LV.
Darauf folgten 3 weitere Absagen aus Zeitgründen.

Zum Termin wurden 4 Angebote abgegeben.

Gewertet werden konnten nur 3 Angebote.
Ein Angebot wurde wegen Änderungen am LV bzw. nicht ausfüllen einiger Positionen ausgeschlossen.

Die Angebote (brutto) waren wie folgt:
141.327,80€= 100%
150.771,23€= 106,68%
178.548,02€= 123,34%

Der Auftrag geht an die Firma Gabriel aus Buchloe zum geprüften Angebotspreis von brutto 141.327,80€.

Ein Beschluss zum Sachverhalt ist nicht erforderlich. Die Sach- und Rechtslage ist nur Informativ.

Änderung der Mäandrierung bzw. die Mäandrierung an anderer Stelle

Die Mäandrierung, östlich des Bürgerhauses, konnte nicht mehr geändert werden und ist somit Grundlage des Bescheides. Die Verwaltung wird mit dem WWA eine geeignete Stelle für die neue Umsetzung suchen und dem Gemeinderat vorstellen. Nach der Zustimmung des Gemeinderates, wird eine Tektur zum jetzt bestehenden Bescheid in Auftrag gegeben. Hätte die Verwaltung die Änderung nach der Sitzung vom 21.01.2021 beim WWA bzw. LRA Landsberg Abt. Wasserrecht beantragt, wäre der Bescheid zurückgestellt worden und die Bearbeitung/ Prüfung hätte von neuen begonnen. Eine Vergabe der Arbeiten wäre somit nicht rechtzeitig möglich gewesen, da uns eine neue Verbescheidung so schnell nicht in Aussicht gestellt werden konnte. An diesen Arbeiten (Verrohrung des Metzgrasgrabens auf der Höhe der Kindertageseinrichtung) hängt der weitere Bauablauf Haus für Kinder.

Datenstand vom 07.10.2021 13:03 Uhr