Bebauungsplan "Walleshausen - Mitte (Pfarrpfründe)", Verz.-Nr. 2.01 - Aufhebung - Billigungs-/Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 11.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In seiner Sitzung am 11.02.2021stimmte der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf aufgrund des § 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 S. 1, § 9 und § 10 BauGB der Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Mitte (Pfarrpfründe)“, Verz.-Nr. 2.01 inkl. seiner 7 Änderungen zu. Die angestrebten baulichen Nutzungen sollen zukünftig unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung realisiert werden. Die Verwaltung wurde ermächtigt, für das Aufhebungsverfahren ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen.
Der Entwurf mit Datum vom 11.05.2021 liegt nun vor.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss billigt den Entwurf über die Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Mitte (Pfarrpfründe)“, Verz.-Nr. 2.01 in der Fassung vom 11.05.2021, bestehend aus Planzeichnung und Begründung.
Zum Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Mitte (Pfarrpfründe)“, Verz.-Nr. 2.01 ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.10.2021 10:51 Uhr