Bauvoranfrage: Errichtung eines Doppelhauses mit 4 Stellplätzen, Fl.-Nr. 32 Gemarkung Geltendorf, Untere Dorfstraße 22


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.05.2021 ö beschließend 4.3

Sach- und Rechtslage

Begehrt wird die Errichtung eines Doppelhauses mit 4 Stellplätzen in der Unteren Dorfstraße 22, Fl.-Nr. 32 Gemarkung Geltendorf. Hierfür stellt der Bauherr eine Bauvoranfrage.

Das Grundstück liegt nicht im Umgriff eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, weshalb sich folglich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB richtet. Hiernach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Auch die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.        

Vorliegend wünscht der Bauherr ein 2-geschossiges Haus mit ausgebautem Dachgeschoss, in dem er ein Arbeitszimmer oder ein 3. Kinderzimmer unterbringen kann.
Die Grundfläche des Gebäudes misst 165,18 m². Die Firsthöhe liegt bei 9,22 m. 

Hinsichtlich der Kriterien des Einfügungsgebotes kann aus Sicht der Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Jedoch stellt gegenwärtig die gemeindliche Satzung über das Maß der Abstandsflächentiefe ein Hindernis dar. Würde der Bauherr dieser Regelung nachkommen mit 1H, wäre nur die Errichtung des Gebäudes mit einem Walmdach möglich. Das hat zur Folge, dass Raumvolumen verloren geht. Um den Wohnraum optimal nutzen zu können, ist die Errichtung eines klassischen Satteldaches sinniger. Mit diesem jedoch fiele jedoch die Abstandsflächentiefe teilweise auf das östliche Nachbargrundstück.

Daher möchte der Bauherr vorab erfahren, ob der Abweichung von der Abstandsflächensatzung zugestimmt wird. 
Unter Berücksichtigung der beabsichtigten Satzungsänderung von 1H auf 0,8H (siehe TOP 5 dieser Sitzung) kann aus Sicht der Verwaltung dieser Abweichung zugestimmt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat die Bauvoranfrage  „Errichtung eines Doppelhauses mit 4 Stellplätzen“ auf Fl.-Nr. 32 Gemarkung Geltendorf, Untere Dorfstraße 22 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.  Dem Antrag auf Abweichung  der Abstandsflächen wird zugestimmt. Da die Gemeinde ohnehin die Änderung der Satzung beabsichtigt, wird mit dieser Ausnahme kein Präzedenzfall geschaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.10.2021 10:51 Uhr