Neubau eines Nebengebäudes mit Büro und Wäschekammer, Fl.-Nr. 822 TF Gemarkung Geltendorf, Dorfstraße 29


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.05.2021 ö beschließend 4.6
Nicht sichtbar

Sach- und Rechtslage

Auf einer Teilfläche des Flurstücks 822 Gemarkung Geltendorf begehrt der Antragsteller den Neubau eines Nebengebäudes. Die Räumlichkeiten sollen als Büro und Wäschekammer genutzt werden. 

Das Grundstück liegt nicht im Umgriff eines Bebauungsplans. Das Gebäude weist Grundfläche von 48,6m² (5,40m x 9,00m) auf. Es soll ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45° erhalten. Die Firsthöhe liegt bei 5,70 m.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit dieses Vorhabens kann noch nach § 34 BauGB beurteilt werden. 

Aus Sicht der Verwaltung sind keine Versagungsgründe ersichtlich. Daher wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat das Bauvorhaben „Neubau eines Nebengebäudes mit Büro und Wäschekammer“ auf dem Flurstück 822 Gemarkung Geltendorf, Dorfstraße 29 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Die Gemeinde vertritt die Auffassung, dass sich das Bauvorhaben im Außenbereich befindet.  Das gemeindliche Einvernehmen nach
 § 36 BauGB wird erteilt, sofern die Privilegierung vom Landwirtschaftsamt erteilt weird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2021 10:51 Uhr