Neubau einer Doppelgarage in Hausen bei Geltendorf, Hauptstr. 10 - Fl.-Nr. 17


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.05.2021 ö beschließend 4.7

Sach- und Rechtslage

Begehrt wird die Errichtung einer Doppelgarage auf Fl.-Nr. 17 Gemarkung Hausen, Hauptstraße 10. 

Das Garagengebäude misst in seiner Grundfläche 48m² (6 x 8m). Die Wandhöhe mißt 3m, der First 1,38m. Das ergibt eine mittlere Wandhöhe von 3,69m. Folglich fällt die Doppelgarage nicht mehr unter die Verfahrensfreiheit nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BayBO. Aus diesem Grund reicht der Bauherr einen Bauantrag ein.

Das Grundstück liegt nicht im Umgriff eines Bebauungsplanes. Daher beurteilt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB (Innenbereich). Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. 

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat das Bauvorhaben „Neubau einer Doppelgarage“ auf Fl.-Nr. 17 Gemarkung Hausen, Hauptstr. 10 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2021 10:51 Uhr