Errichtung von 2 Terrassen, Buchenstr. 6, Fl.-Nr. 1621/15 Gemarkung Geltendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.05.2021 ö beschließend 4.8

Sach- und Rechtslage

Für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Buchenstraße 6 in Geltendorf, Fl.-Nr. 1621/15 Gemarkung Geltendorf  wurde im Mai 2019 ein Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren gestellt. Diesem wurde seinerzeit zugestimmt. Das Grundstück liegt im Umgriff des Bebauungsplanes „Geltendorf Süd – nördlicher Teil“.

Die Errichtung des Neubaus ist nun fertiggestellt. Die Übergabe der jeweiligen Wohnungen hat bereits stattgefunden.

Nunmehr beantragen die Eigentümer der EG-Wohnungen Nr. 1 & 2 an der Südseite jeweils die Errichtung einer Terrasse: 

  • Terrasse Whg 1:   21,8 m²
  • Terrasse Whg 2:   35,79 m²

Mit der Errichtung beider Terrassen (insges. 57,59 m²) wird die zulässige Gesamt-GRZ von 0,4 um 0,06 überschritten. Hierfür stellen die Bauherren einen Antrag auf Befreiung von der Festsetzung Ziffer 3.4 des Bebauungsplanes „Geltendorf Süd – nördlicher Teil“.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Befreiungsantrag zugestimmt werden. Mit der Errichtung der Terrassen entstehen keine Nachteile hinsichtlich Belichtung, Belüftung, Verschattung oder Lärm. Die Terrassen werten lediglich die Wohnqualität auf.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat das Bauvorhaben „Errichtung von 2 Terrassen“ auf dem Flurstück 1621/15 Gemarkung Geltendorf in der Buchenstraße 6 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2021 10:51 Uhr