Abbruch der Scheune am bestehenden Wohnhaus - Anbau eines Wohnhauses mit Carport an bestehendem Wohnhaus, Fl.-Nr. 48 Gemarkung Geltendorf, Dorfstraße 16


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.06.2021 ö beschließend 2.3

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird der Abriss einer ehem. Scheune und an seiner Stelle der Anbau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Flurstück 48, Gemarkung Geltendorf in der Dorfstraße 16.

Das Grundstück liegt nicht im Umgriff eines Bebauungsplans, wodurch sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB beurteilt.

Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es im Zusammenhang eines bebauten Ortsteils liegt, sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden und die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben.

Im Flächennutzungsplan wird die Umgebung als Mischgebiet dargestellt.

Die Grundstücksfläche misst 920 m². 
Die Grundfläche des Neubaus misst 114 m². Das bestehende Wohnhaus weist eine Fläche von 202,20 m². Insgesamt wird somit eine Fläche von 316,38 m² überbaut. Zzgl. aller nach § 19 Abs. 4 BauNVO ermittelten Flächen (Zugang/Stellplätze, Carport, Terrasse, Schuppen) wird somit eine GRZ von 0,5 erzielt. Dieser Wert fällt unter den in der BauNVO vorgeschriebenen Wert (hier: 0,6).

Die erforderlichen Abstandsflächen werden – gem. der gemeindlichen Satzung über das Maß der Abstandsflächentiefe – eingehalten.

Beantragt wird die Abweichung hinsichtlich der Stellplatzsatzung der Gemeinde Geltendorf für den Carport an der Unteren Dorfstraße. Gemäß § 2 Pkt. 8 ist für Garagen ein Stauraum von 3,0 m einzuplanen. Hiervon weicht der geplante Carport ab:

  • Der Stauraum beträgt 2,17 m. 
  • Der Abstand des Daches bis zur Grundstücksgrenze mißt 0,80 m
  • Der Abstand des Tragwerkes (Stützen) bis zur Grundstücksgrenze mißt 1,30 m.

Der Antragsteller begründet dies wie folgt:
Die Zufahrt in den Carport erfolgt westlich des Grundstücks an der Unteren Dorfstraße. Diese Straße ist eine wenig befahrene Straße, die primär von Anwohnern genutzt wird. Durch die extra breite Planung  wird das problemlose Ein- und Ausparken gewährleistet. Durch die offene Gestaltung  ist die Sichtachse nach Süden unverstellt; in die Straße kann problemlos eingesehen werden.  Richtung Norden wird die Sichtachse bereits durch die Bepflanzung auf dem Nachbargrundstück eingeschränkt.  Weder verschlechtern noch verbessert sich die Situation durch den Carport. 
Der Carport soll mit einem ca. 3m breiten begrünten Flachdach versehen werden. Hintergrund hierfür ist, die versiegelte Fläche anteilig zu reduzieren und mit entsprechender Bepflanzung Tieren Lebensraum zu schaffen. 


Aus Sicht der Verwaltung  kann dieser Abweichung zugestimmt werden. Hinsichtlich des vorgeschriebenen Stauraums von 3 m gibt es in der umliegenden Nachbarschaft bereits Abweichungen, die als Bezugsfälle herangezogen werden können:

  • Pfarrer-Unsinn-Straße 16
  • Heckenweg 5


Auch sonst empfiehlt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Das Bauvorhaben  fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt und die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse  bleiben gewahrt.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf  Abbruch der Scheune am bestehenden Wohnhaus - Anbau eines Wohnhauses mit Carport an bestehendem Wohnhaus, Fl.-Nr. 48 Gemarkung Geltendorf, Dorfstraße 16 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB wird erteilt. Der beantragen Abweichung zu § 2 Pkt. 8 der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird entsprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2021 10:42 Uhr