Isolierte Befreiung zur Einfriedung auf Fl.-Nr. 184 Gemarkung Geltendorf, Römerstr. 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 08.06.2021 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Die Eigentümerin des Grundstücks Fl.-Nr. 184, Gemarkung Geltendorf, Römerstraße 7 begehrt eine neue Einfriedung entlang der Römerstraße. 

Das Grundstück unterliegt dem Bebauungsplan „Geltendorf – Bairafeld“, Verz.-Nr. 1.22 (2. Änderung). Unter Ziffer 8.7 wird festgesetzt, dass entlang der öffentlichen Flächen nur Holzzäune mit senkrechter Lattung bis max. 1 Meter zugelassen sind.

Die Eigentümerin begehrt anstelle der Holzausführung eine Metallausführung. Die Höhe von 1 Meter wird eingehalten.

Aufgrund der zahlreichen Abweichungen und Befreiungen zu den Einfriedungsvorgaben in Gemeindegebiet ist eine Versagung auch im Sinne der Gelichbehandlung schwierig. Daher schlägt die Verwaltung vorliegend vor, dem Befreiungsantrag zuzustimmen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich der Einfriedungsfestsetzung Ziffer 8.7 des Bebauungsplanes „Geltendorf – Bairafeld“, Verz.Nr. 1.22 (2. Änderung) auf dem Flurstück 184, Gemarkung Geltendorf, Römerstraße 7 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2021 10:42 Uhr