Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bahnhofstr. 47, Fl.-Nr. 1352/32 Gemarkung Geltendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 29.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 2.4

Sach- und Rechtslage

Auf dem Flurstück 1352/32 Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstr. 47 wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage begehrt.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße usw. in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Das Grundstück wurde geteilt. Der Zufahrtsbereich wurde dem hinterliegenden Grundstück zugesprochen.

Das nach der Vermessung neu entstandene Grundstück mißt 494 m². 
Die Grundfläche des Wohnhauses mißt 116,34 m². Mit Zufahrt, Garage und Gartenhütte wird eine GRZ von 0,4 erzielt. Die GFZ liegt bei 0,462. 
Das Haus erhält zwei Vollgeschosse mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 20°.  Die Wandhöhe mißt 5,98m, die Firsthöhe liegt bei 7,685m.

Die Abstandsflächen werden eingehalten. Für die auf die Zufahrtsfläche fallende Abstandsflächentiefe wurde eine Abstandsflächenübernahmeerklärung eingereicht.

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Das  Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 1352/32 Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstr. 47 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2021 11:02 Uhr