Einbau einer Gaube in ein bestehendes Zweifamilienwohnhaus, Fl.-Nr. 1724/3 Gemarkung Walleshausen, Petzenhofen 18


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 29.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 2.5

Sach- und Rechtslage

einer Gaube in ein bestehendes Zweifamilienwohnhaus in Petzenhofen 18 im Ortsteil Petzenhofen, Fl.-Nr. 1724/3 Gemarkung Walleshausen.

Das Grundstück unterliegt keinem Bebauungsplan. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße usw. in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Die Umgebungsbebauung weist bereits einige Gauben auf. Die Abstandsflächentiefe wird eingehalten.
Versagungsgründe kann die Verwaltung für das vorliegende Vorhaben nicht erkennen. Daher schlägt sie vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Die endgültige Entscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit trifft das Landratsamt Landsberg am Lech

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag für die Errichtung einer Gaube in ein bestehendes Zweifamilienwohnhaus auf Fl.-Nr. 1724/3 Gemarkung Walleshausen, Petzenhofen 18 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.09.2021 11:02 Uhr