Isolierte Abweichung der Einfriedungssatzung: Begrünte Schallschutzwand an der Ulmenstraße 9, Fl.-Nr. 1336/3 Gemarkung Geltendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 29.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.06.2021 ö beschließend 2.6

Sach- und Rechtslage

Für das Flurstück 1336/3 Gemarkung Geltendorf, Ulmenstr. 9 wird die Errichtung einer begrünten Schallschutzwand in einer Höhe von 2 m. Das Gerüst besteht aus einem Holz/Heraklith-Unterbau mit Rankgitter. Die Begrünung soll beidseitig mit Rankpflanzen erfolgen. 

Begründet wird der Bedarf dieser Schallschutzwand zum Schutz vor Lärm und Abgasen bzw. Feinstaub. Der Antragsteller zählt etwa 700 Fahrzeuge pro Tag in Richtung Süd-Ost.

Für die Verwirklichung ist eine isolierte Abweichung der gemeindlichen Einfriedungssatzung notwendig. Abgewichen wird von § 2 Abs. 4 in dem geregelt ist, dass Einfriedungen an der Straßenfront eine Gesamthöhe von 1,10m – gemessen von der Geländehöhe am Fahrbahnrand – nicht überschritten werden dürfen.

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Antrag abzulehnen. In der Sitzung am 06.05.2021 beschloss der Gemeinderat zum einen die Ulmenstraße als auch die Erlen- und Weiherstraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Zum anderen wurde beschlossen, die Ulmenstraße in die Überwachung des fließenden Verkehrs aufzunehmen und weiters die Aufstellung von Verkehrsüberwachungsgeräten vorzunehmen. 

Folglich  ist zu erwarten, dass die Zahl der durchfahrenden Fahrzeuge sinkt und damit auch die Entstehung von Feinstaub. Der Wohnfrieden bleibt hierdurch gewahrt.

Die Begründung des Antragstellers ist nicht hinreichend. Hinsichtlich des Feinstaubs (Abgase) kann als Nachweis keine detaillierte Massen-/Mengenkonzentration (Partikelanzahl/cm³), die durch einen Feinstaubsensor gemessen werden kann, vorgelegt werden. 

Auch steht die Ulmenstraße in puncto Lärmbelästigung, Abgase und Feinstaub in keinem vergleichbaren Verhältnis zur vielbefahrenen Staatstraße ST2054 (Schwabhauser Straße), an der die Errichtung derartiger Mauern zulässig und nachvollziehbar wäre, um den Wohnfrieden und die Gesundheit der Anwohner zu wahren. 

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf isolierte Abweichung von der gemeindlichen Einfriedungssatzung für die Errichtung einer begrünten Schallschutzwand in Höhe von 2m gem. Art. 65 BayBO behandelt. Dem Antrag wird nicht entsprochen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Datenstand vom 22.09.2021 11:02 Uhr