Kindergartenordnung Gemeindlicher Kindergarten und Hort ab September 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 08.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 8.1

Sach- und Rechtslage

Die Kindergartenordnung für den gemeindlichen Kindergarten und Hort ist vom Gemeinderat zu beschließen.

Im Vergleich zur aktuellen Version (Gemeinderatsbeschluss am 06.08.2020) werden folgende Anpassungen vorgeschlagen:

Anpassung der Gebührensätze entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses vom 06.05.2021 in den Anlagen 1 und 2. 

Für das Mittagessen wurde nur ein Angebot von jetzigen Anbieter der Metzgerei Mödl abgegeben.

Es soll wie gehabt eine Pauschale festgesetzt werden, in denen die Schließzeiten des Kindergartens bereits abgezogen werden. Die neuen Beiträge sind für das Kindergarten-Essen 
3,60 € und für das Schulkind-Essen 3,80 €. Für die Entsorgung der Speisereste ist ein Betrag von 0,10 € pro Mittagessen zu erheben, wenn man die Kosten für die Entsorgung aller zwei Wochen ins Verhältnis der Essensanzahl setzt.

Zur Berechnung der Pauschale werden folgende Rechnungen aufgeführt: 
(Es wurden die Arbeitstage, die auch zur Steuer angesetzt werden für die Berechnung verwendet.)

Kindergarten:

  • 250 Arbeitstage – 30 Schließtage (Urlaub)     = 220 Arbeitstage

  • 220 Arbeitstage x 3,60 € Essensgeld                  = 792,00 € Jahresbeitrag (alter Beitrag: 748,00 €)

  • 792,00 € : 12 Monate                                 = 66,00 € Monatsbeitrag  (alter Beitrag:  62,33 €)

  • 66,00 € : 4 (Wochen) : 5 (Arbeitstage)                  =  3,30 € Einzelbeitrag     (alter Beitrag: 3,12 €)

Auf den Einzelbetrag werden 0,10 € für die Resteentsorgung aufgeschlagen.

Der Gesamtbetrag pro Essen beträgt dann 3,40 €.

Bei Kindern die regulär kein Essen gebucht haben, sondern nur im Ausnahmefall mitessen, wird der volle Portionspreis von 3,70 € berechnet.

Der monatliche Essensbeitrag bei einer Verpflegung an 5 Tagen pro Woche würde sich im Vergleich zum aktuellen Kindergartenjahr um 4,00 €  pro Monat und im Hort um 1,00 € verringern, obwohl der Essensanbieter der Gleiche bleibt. 
Bis August wurde der zusätzliche Essensfahrer, der die Lieferung ins Untergeschoss des Kindergartens trägt an die Eltern weiter verrechnet. Da der Aufzug zu Beginn des neuen Schuljahres im September fertig gestellt sein soll, entfällt der zusätzliches Aufwand von 0,30 € pro Essen.




Schülerbetreuung:

  • 250 Arbeitstage 30 Schließtage (Urlaub)     = 220 Arbeitstage

  • 220 Arbeitstage x 3,80 € Essensgeld                  = 836,00 € Jahresbeitrag (alter Beitrag: 792,00 €)

  • 836,00 € : 12 Monate                                 = 70,00 € Monatsbeitrag  (alter Beitrag:  66,00 €)

  • 70,00 € : 4 (Wochen) : 5 (Arbeitstage)                  =  3,50 € Einzelbeitrag      (alter Beitrag: 3,30 €)

Auf den Einzelbetrag werden 0,10 € für die Resteentsorgung aufgeschlagen.
Die Verwaltung empfiehlt, den Betrag auf 3,50 € festzusetzen. 

Der Gesamtbetrag pro Essen im Hort beträgt dann inklusive der Verteilung der Entsorgungskosten 3,60 €.

Bei Kindern die regulär kein Essen gebucht haben, sondern nur im Ausnahmefall mitessen, wird der volle Portionspreis von 3,90 € berechnet.

Bei den beiden Katholischen Einrichtungen werden die Personalkosten für die Küchenhilfe über den Essensbeitrag an die Eltern weiter verrechnet. Mehrere Anträge der Kirchenstiftung „Mariä Himmelfahrt“ aus Walleshausen zur Verrechnung dieser Personalkosten im Rahmen der Defizitvereinbarung wurden im alten Gemeinderat abgelehnt. Da die Einrichtungen die Entlastung der pädagogischen Kräfte bei den zusätzlichen Arbeiten, die mit der Mittagsverpflegung verbunden sind (Geschirr abräumen, spülen, aufräumen…) als erheblich einschätzen, haben sie sich für eine Weiterverrechnung, derzeit 0,70 € pro Essen, entschieden. 

Da alle Einrichtungen vom gleichen Lieferanten beliefert werden, sollte entschieden werden, ob nicht auch die Kosten für die Küchenhilfe im Gemeindekindergarten an die Eltern weitergegeben werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Anlagen 1 und 2 der Kindertagesstättenordnung für den gemeindlichen Kindergarten und Hort mit Wirkung ab 01.09.2021.

Die zusätzlichen Kosten für die Küchenhilfe gemessen an den Arbeitgeberbruttokosten bei 6 Wochenstunden werden mit 0,70 € auf den Preis pro Mittagessen umgelegt.

Der Preis pro Essen ab dem 01.09.2021 wird auf 4,10 € im Kindergarten und 4,30 € im Hort festgesetzt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.09.2021 10:05 Uhr