Kath. Kindertagesstätte "Zu den Hl. Engeln"; Geltendorf Antrag auf Gartensanierung / Umgang mit Betriebskostenüberschüssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 08.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 8.3

Sach- und Rechtslage

Die Kath. Kirchenstiftung „Zu den Hl. Engeln“ Geltendorf beantragt die Zustimmung zur Gartensanierung Ihrer Kindertagesstätte.

Bei der jährlichen Spielplatzkontrolle wurden erhebliche Mängel an den Spielgeräten festgestellt, sodass die Sicherheit für die Kinder nicht mehr vollumfänglich gegeben ist. Geplant war, diese durch Reparatur und Austausch der defekten Teile 2020 kostengünstig zu beheben. Bei der genaueren Planung stellte sich heraus, dass die Reparatur der mittlerweile dreißig Jahre alten Ritterburg nicht mehr rentabel ist. Zudem haben sich die Sicherheitsvorschriften geändert und das Spielgerät konnte nur durch den Bestandsschutz weiterhin genutzt werden.

Bei der Begehung zusammen mit Bürgermeister, Geschäftsleitung und Kindergartenreferentin im Dezember 2020 wurde befürwortet, dass der Gartenbereich in einem Gesamtkonzept neu geplant wird.

Die notwendigen Maßnahmen, sowie die Wünsche für neue, zeitgemäße Spielgeräte wurden in einem Angebot zusammengestellt. Es wird mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 76.000,00 € brutto gerechnet.

Die Anschaffung der neuen Spielgeräte könnte auch auf die nächsten Jahre verteilt werden. Hierbei ist zu beachten, dass dafür gewisse Vor- und Untergrundarbeiten notwendig sind, die bei unterschiedlichen Bauabschnitten zu einer Kostenmehrung führen.

Es wird empfohlen, der Überarbeitung in einem Zuge zuzustimmen. Mit der Maßnahme sind keine Ausgaben der Gemeinde Geltendorf verbunden. 

Die Defizitverträge wurden im Juli 2020 neu gefasst. In § 3 Abs. 5 wurde vereinbart, dass für Überschüsse aus der Jahresrechnung einvernehmlich eine Verwendung vereinbart werden kann. Die Jahresrechnung für 2020 liegt noch nicht vor. Für 2020 sind keine überplanmäßigen Ausgaben angefallen, sodass mit keinem Defizit für 2020 zu rechnen ist.
       
Aus der Jahresrechnung 2019 hatte sich eine Überzahlung der Kommune von 87.058,20 € ergeben (80 % des Überschusses). In dieser Summe sind die Überschüsse der letzten Jahre summiert enthalten. Die genannten 87.058,20 Euro müssten somit vom Träger an die Gemeinde Geltendorf zurückgezahlt werden. Hinzu kommt ein in den letzten Jahren aufsummierter Überschuss des Trägers von ca. 30.000,00 € (20 % des Überschusses), der bei der Verrechnung der Kosten über die Jahresrechnung auch ausgeglichen wird. 

Zu berücksichtigen wäre lediglich, dass mit der neuen Defizitvereinbarung auch einer Verbesserung des Anstellungsschlüssels bis zu einem Jahresmittel von 9,5 zugestimmt wurde und dadurch ab 2021 selbst bei wirtschaftlichem Arbeiten der Einrichtung mit einem jährlichen niedrigen fünfstelligen Defizit zu rechnen ist.

Die Verwaltung empfiehlt, der Sanierung des Außenbereichs zuzustimmen, damit die Kinder diesen wieder unbeschwert und mit zeitgemäßer Ausstattung nutzen können. Auf diese Weise wird auch die wirtschaftliche Arbeit des Trägers honoriert. Da neben dem Außenbereich des im Bau befindlichen Hauses für Kinder auch der Außenbereich des Gemeindekindergartens erneuert wird, hätten alle drei in unmittelbarer Nähe befindlichen Einrichtungen einen neuwertigen Außenbereich mit besten Bedingungen für die Kinder. Nach Auskunft des Trägers soll die Erneuerung noch in 2021, spätestens 2022 erfolgen.

Bezüglich des Zustandes des Außenbereichs hatte sich im Mai auch der Elternbeirat an die Gemeindeverwaltung gewandt und dringenden Handlungsbedarf angemahnt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Sanierung der Außenanlagen der Kath. Kindertagesstätte „Zu den Hl. Engeln“, Geltendorf zu. Die Abrechnung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung und wird bis zu einem Maximalbetrag von 76.000,- € brutto ins Defizit 2021 bzw. 2022 eingerechnet. 80 % der Investitionssumme werden über die beim Träger bestehenden  Überschüsse ausgeglichen, 20 % durch  Eigenmittel des Trägers.

Die darüber hinausgehenden Überschüsse werden entsprechend der Defizitvereinbarung zurückgefordert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.09.2021 10:05 Uhr