Bauvoranfrage: Umbau-/Anbaumaßnahmen am bestehenden Doppelhaus und Neubau einer Hackschnitzelanlage auf Fl.-Nrn. 1620/21 & 1620/22 Gemarkung Geltendorf, Eichenstraße 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beschließend 4.1

Sach- und Rechtslage

Auf den Flurstücken 1620/21 & 1620/22 Gemarkung Geltendorf, Eichenstraße 1 werden Um- und Anbaumaßnahmen am bestehenden Doppelhaus nebst eines Neubaus einer Hackschnitzelanlage begehrt. Hier wird nun eine Bauvoranfrage gestellt.

Das Flurstück unterliegt dem Bebauungsplan „Geltendorf Süd – nördlicher Teil“, Verz.-Nr. 1.03.

Die Bauherren wollen ihre Doppelhaushälfte aus energetischen und heizungstechnischen Gründen sanieren. Die ersten Entwürfe sahen im Speicher (DG) je Haushälfte eine zusätzliche Wohnung vor. Geplant war der Zugang über ein gemeinsames Treppenhaus oder einer jeweiligen Spindeltreppe. Beide Möglichkeiten hätten außerhalb der Baugrenze errichtet werden müssen. Seinerzeit erklärte die Verwaltung, dass einem derartigen Vorhaben die Grundzüge der Planung berührt seien, folglich eine Änderung des Bebauungsplanes hätte vorgenommen werden müssen, aber nicht in Aussicht gestellt werden konnte, da eine Gesamtüberarbeitung des Umgriffs ohnehin zugange war.

Hierauf wurde ein neuer Entwurf erarbeitet. Dieser sieht vor, dass jeder Baukörper innerhalb der Baugrenzen um ca. 6m verlängert und das Dach mit je zwei Zwerchgiebeln versehen wird. In jeder Haushälfte entstehen somit 3 Wohneinheiten (EG, OG + DG).
Eine Photovoltaikanlage auf beiden Haushälften ist ebenso geplant.

Die nach der gegenwärtig gültigen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze können auf den Grundstücken nachgewiesen werden.

Eine Hackschnitzelanlage soll die 6 Wohneinheiten mit Wärme versorgen. Diese soll an der südlichen Grenze des Flurstücks 1620/21 mit einer Grundfläche von 7m x 4m außerhalb des Baufensters errichtet werden. 

Der neue Entwurf überschreitet einige, insbesondere für die Grundzüge der Planung wesentliche  Festsetzungen des gegenwärtig gültigen Bebauungsplanes „Geltendorf Süd – nördlicher Teil“, Verz.-Nr. 1.03:

Festsetzungen des Bebauungsplanes
Bauvorhaben

Fl.-Nr. 1620/21
Fl.-Nr. 1620/22
Zahl der Vollgeschosse: II
Zahl der Vollgeschosse: III (DG = VG)
GRZ: 0,2
GRZ: 0,49
GRZ: 0,49
GFZ: 0,4
GFZ: 0,47
GFZ: 0,47




Die Antragsteller weisen darauf hin, dass die Gemeinde ohnehin den Bebauungsplan für den gesamten Umgriff zu ändern beabsichtigt, um – Zitat – diesen den aktuellen Bedürfnissen (Nachverdichtung, Wohnungsnot, usw.) anzupassen. In diesem Zuge wollen Sie erfahren, ob ihr Bauvorhaben in diesem Ausmaß den gemeindlichen Vorstellungen entspricht.

Aus Sicht der Verwaltung kann zu dieser Anfrage kein Einvernehmen erteilt werden auf Grundlage einer gemeindlichen Vorstellung, da bis dato durch das Planungsbüro am Entwurf gearbeitet wird. Über die planungshoheitlichen Vorstellungen kann erst dann diskutiert werden, wenn zumindest ein Entwurf vorliegt. Die Antragsteller sind unlängst darüber unterrichtet worden, dass die Änderung des gesamten Umgriffs einige Zeit beanspruchen wird und es bis dahin den gegenwärtigen Bebauungsplan zu beachten gilt. 

Dem Bauvorhaben kann in dieser Form kein Einvernehmen erteilt werden. Die Überschreitungen berühren die Grundzüge der Planung. Eine Nachberechnung der GRZ ist nicht möglich, da keine Unterlagen hierzu eingereicht wurden. Zudem stellt die Verwaltung fest, dass die Abstandsflächen ebenso wenig eingehalten werden:

  • Fl.-Nr. 1620/21: die Abstandsfläche des nördlichen Zwerchgiebels kommt über die Straßenmitte hinaus zum Liegen; dies bedarf einer Abweichung des Art. 6 Abs. 3 S. 2 BayBO.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf die Bauvoranfrage einer Um- und Anbaumaßnahmen am bestehenden Doppelhaus nebst eines Neubaus einer Hackschnitzelanlage  auf den Fl.-Nrn. 1620/21 + 22 Gemarkung Geltendorf,  Eichenstraße 1 und 1a nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

Datenstand vom 26.10.2021 16:15 Uhr