Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen auf Fl.-Nr. 32 Gemarkung Geltendorf, Untere Dorfstraße 22


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beschließend 4.3

Sach- und Rechtslage

Auf Fl.-Nr. 32 Gemarkung Geltendorf, Untere Dorfstraße 22 wird die Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen begehrt.

Das Grundstück liegt nicht im Umgriff eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, weshalb sich folglich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB richtet. Hiernach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Auch die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.        

Der Bauherr wünscht ein 2-geschossiges Haus mit ausgebautem Dachgeschoss, in dem er ein Arbeitszimmer oder ein 3. Kinderzimmer unterbringen kann. 

Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Mischgebiet (MI) gekennzeichnet. Gemäß § 17 BauNVO liegt die zulässige GRZ für MI bei 0,6, die GFZ bei 1,2.

Das Grundstück mißt 572 m². Die Grundfläche des geplanten Gebäudes liegt bei 201,93 m². Zzgl. der Flächen für Garagen, Zufahrten, Stellplätze und Zugang zum Haus erzielt das Vorhaben eine GRZ von 0,55. Die GFZ liegt bei 0,87.

Die Firsthöhe des Hauses mißt 9,76m, die Wandhöhe liegt bei 6,20m. Das Haus erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 34°. 

Die Abstandsflächen werden gem. der gemeindlichen Satzung eingehalten. 

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Das Bauvorhaben fügt sich ein.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen auf Fl.-Nr. 32 Gemarkung Geltendorf in der Unteren Dorfstraße 22 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2021 16:15 Uhr