Formloser Antrag auf Ausnahme der Anmeldung eines nichtstörenden Betriebs in der Sonnenstraße 5 in Geltendorf, Fl.-Nr. 1675/9 Gemarkung Geltendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beschließend 4.4

Sach- und Rechtslage

Die Firma HAVOGA Organics GmbH beantragt formlos gem. Art. 63 Abs. 3 S. 1 BayBO die isolierte Abweichung von der unter Ziffer 1 des Bebauungsplanes „Geltendorf – Schulstraße I“, Verz.-Nr. 1.05 genannten Festsetzung für die Zulassung des Gewerbes.

Die Festsetzung legt fest, dass das Baugebiet nach § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA) erklärt wird.

Entsprechend der allgemeinen Zweckbestimmung des WA-Gebiets werden als zulässige Nutzungsart an erster Stelle Wohngebäude genannt. Daneben sind auch die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie die nicht störenden Handwerksbetriebe allgemein zulässig. 

Gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO können ausnahmsweise auch nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden. 

Der Antragsteller gibt an, dass ausschließlich administrative Arbeiten der Geschäftsleitung ausgeführt werden und das Wohnen in keiner Weise gestört wird. Waren- und Lieferverkehr verrichten externe Dienstleister, die deutschland- und europaweit verteilt sind. Auch Kundenverkehr soll nicht in der Sonnenstraße stattfinden. 

Die Zulassung hat lediglich den Charakter einer Meldeadresse und beeinflusst das Wohngebiet letztendlich weniger als die im Umkreis angesiedelten Steuerberater. 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag zugestimmt werden. Nachbarliche Belange sind vorliegend nicht betroffen und die Gefährdung von Sicherheit und Ordnung, als auch Leben und Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen wird nicht erkannt.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf isolierte Abweichung von der unter Ziffer 1 des Bebauungsplanes „Geltendorf – Schulstraße I“, Verz.-Nr. 1.05 genannten Festsetzung für die Zulassung der Firma HAVOGA Organics GmbH in der Sonnenstraße 5 in Geltendorf, Fl.-Nr. 1675/9 Gemarkung Geltendorf nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2021 16:15 Uhr