Verschiedenes
Daten angezeigt aus Sitzung:
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 20.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
- Bauvorhaben am Schlagberg 16 in Geltendorf, Fl.-Nr. 1531/11 Gemarkung Geltendorf
„Vierspänner oder: Neubau von 4 Doppelhaushälften“
Auf der Sitzung des Bauausschusses am 16.03.2021 wurde der Bauantrag für die Errichtung von 4 Doppelhaushälften am Schlagberg 16 mit 4 Garagen und 4 Stellplätzen in Geltendorf behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.
Das Grundstück unterliegt keinem Bebauungsplan, die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Das Landratsamt hat jedoch festgestellt, dass das Bauvorhaben in dieser Form nicht genehmigungsfähig ist, da es sich nicht unter Berücksichtigung der Kriterien des § 34 BauGB einfügt. In Absprache und auf Vorschlag des Landratsamtes hat der Bauherr die Pläne entsprechend geändert:
Die jeweiligen Traufseiten werden um 60cm verschmälert, die Firsthöhen verringern sich um jeweils 17,5cm.
Um das gemeindliche Einvernehmen wird gebeten.
Da das Gebäude verkleinert wurde, sind erst recht keine Versagungsgründe ersichtlich. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen als „Angelegenheit der laufenden Verwaltung“ zu erteilen.
Datenstand vom 26.10.2021 16:15 Uhr