Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

In der Nr. 8.4 der Vollzugsbekanntmachung zum Bayer. Feuerwehrgesetz (VollzBekBayFwG) ist folgendes geregelt: 

„Hat der Kommandant zwei Stellvertreter, ist die Stellvertretung insbesondere bei der Einsatzleitung zweifelsfrei, zum Beispiel durch Festlegung einer Rangfolge oder bestimmter Zuständigkeitsbereiche, zu regeln und bekannt zu geben. Die Satzung der Feuerwehr ist entsprechend anzupassen.“

Nachdem in Kaltenberg am 28.06.2021 zwei Stellvertreter des ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr gewählt wurden, sollte die Rangfolge der Einsatzleitung festgelegt werden. Diese ergibt sich aus der Wahl. Erstgenannter war Herr Michael Keberle, der Zweitgenannte Herr Christian Weiß. Für alle weiteren Belange sollen beide Stellvertreter gleichberechtigt sein. 

Außerdem empfiehlt der Kreisbrandrat Herr Koller, die Möglichkeit eine Alternative zur (Urnen-/Präsenz-)Wahl in die Satzung mit aufzunehmen. Sollte nochmal aus irgendwelchen Gründen (bspw. einer Pandemie) eine Wahl nicht stattfinden können, soll man auf eine Briefwahl ausweichen können. 

Die Verwaltung schlägt daher eine entsprechende Satzungsänderung vor.  

Beschluss

Die beiliegende 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehren in der Fassung vom 29.07.2021 wird beschlossen.

Die Änderung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.                

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.09.2021 11:06 Uhr