Herstellung des Benehmens: Plangenehmigung für das Bauvorhaben "Herstellung eines eigenständigen Gebäudeteils auf Fl.-Nr. 1590/34 Gemarkung Geltendorf"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 29.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, wurde der Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung für das o.g. Vorhaben gestellt. Der Antragsteller wurde von der DB Netz AG zur Antragstellung bevollmächtigt.
Das Vorhaben betrifft eine Betriebsanlage einer Eisenbahn des Bundes nach § 18 Abs. 1 S. 1 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz). Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (BEVVG) ist das eisenbahn-Bundessamt die zuständige Planfeststellungsbehörde.
Gemäß § 74 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VWVGF) ist mit den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, das Benehmen herzustellen.
Um Stellungnahme der Gemeinde wird bis spätestens 27.07.2021 gebeten.
Aus Sicht der Verwaltung stehen den Planungen keine Anregungen und Bedenken entgegen.
Auf seiner Sitzung am 20.07.2021 äußerte der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss keine Anregungen oder Bedenken.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf äußert keine Anregungen oder Bedenken gegen die Planung für das Bauvorhaben „Herstellung eines eigenständigen Gebäudeteils“ auf Fl.-Nr. 1590/34 Gemarkung Geltendorf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.09.2021 11:06 Uhr