Antrag auf isolierte Abweichung der Einfriedungssatzung: Dorfstraße 25, Geltendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 24.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.09.2024 ö beschließend 2.7

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird bei Dorfstraße 25, Geltendorf einen 1,03 m hohen Doppelstabmattenzaun zu errichten; Hierfür ist eine isolierte Abweichung von den Festsetzungen der Einfriedungssatzung nötig:
Die aktuelle Einfriedungssatzung sieht vor, dass Zäune an der Straßenfront mit max. 1,10 m Höhe, gemessen an der Geländehöhe am Fahrbahnrand, zulässig sind. Das Grundstück liegt jedoch an der Straße Am Pilger teilweise ca. 70 cm höher als der Fahrbahnrand, somit wäre nur eine Zaunhöhe von ca. 40 cm erlaubt.
Die Verwaltung schlägt deswegen vor, dem Antrag auf isolierte Abweichung der Einfriedungssatzung nicht zuzustimmen, da die aktuelle Einfriedungssatzung das angefragte Vorhaben nicht zulässt. 

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf nimmt den Antrag auf isolierte Abweichung von der Einfriedungssatzung bei Dorfstraße 25, Geltendorf zur Kenntnis und stimmt diesem zu.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 4

Datenstand vom 30.01.2025 14:29 Uhr