Bauantrag Waldstraße 19, Fl.-Nr. 1615/14, Gemarkung Geltendorf; Nutzungsänderung von 2 Gewerbeeinheiten in Wohneinheiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 24.09.2024

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Mit Antrag vom 17.10.2023 wurde der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten als Genehmigungsfreisteller beantragt. Auf eine detaillierte Prüfung wurde verwaltungsseits verzichtet. Der Antragsteller wurde informiert, dass auf ein förmliches Genehmigungsverfahren verzichtet wird, der Bauherr aber dafür haftet, dass die Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten werden. Der Bau wurde bereits begonnen. Nunmehr wurde eine Nutzungsänderung dahingehend beantragt, dass die ursprünglich geplanten zwei Gewerbeeinheiten ebenfalls in Wohneinheiten umgewandelt werden sollen. Es würde demnach ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten entstehen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Geltendorf Süd, nördlicher Teil“, Verzeichnisnummer 1.03. Im Rahmen einer Überarbeitung des Bebauungsplans im Jahr 2016 wurde folgendes festgesetzt:
Vorher waren je Wohneinheit 200 m² Grundstücksfläche erforderlich. Mit der Anpassung 2016 wurde dem Siedlungsdruck entsprochen.
Das Baugrundstück hat eine Größe von gesamt 681 m². Es wären demnach 4 Wohneinheiten zulässig. Beantragt werden durch die Umwandlung der Gewerbeeinheiten nunmehr 6 Wohnungen. Hierfür wird eine isolierte Befreiung beantragt. Diese wird wie folgt begründet:
Dieser Befreiung kann aus Verwaltungssicht nicht zugestimmt werden. Hierdurch wären die Grundzüge der Planung des Bebauungsplans berührt. Die Abweichung zur o.g. Festsetzung des Bebauungsplans ist zu erheblich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu versagen. Vielmehr sollte geprüft werden, ob der Bauwunsch in der aktuell laufenden Gesamterneuerung des Bebauungsplans aufgegriffen werden kann.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag auf Nutzungsänderung hin zu einem Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten (Umwandlung der beiden Gewerbeeinheiten in weitere zwei Wohnungen) nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag nach § 36 BauGB wird versagt, da durch die beantragte Befreiung bezüglich der Festsetzung Ziffer 3.6 des rechtskräftigen Bebauungsplans „Geltendorf Süd, nördlicher Teil“, Verzeichnisnummer 1.03, die Grundzüge der Planung berührt sind.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.01.2025 14:29 Uhr