TEKTUR: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, Fl.-Nr. 40 Gemarkung Hausen, "St.-Nikolaus-Ring"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Aus der Sitzung am 07.11.20219
Beantragt wird am St.-Nikolaus-Ring, Fl.-Nr. 40 Gemarkung Hausen der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten.

Das Bauvorhaben unterliegt keinem rechtskräftigen Bebauungsplan. Es ist dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Demzufolge ist das Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Das Gebäude misst in seiner Grundfläche 278,6 m² (30,99 m x 8,99 m) und weist nach Angaben des Planers eine GRZ von 0,36 und eine GFZ von 0,71 auf. Die Wandhöhe beträgt 6,3m, die Firsthöhe liegt bei 6,01m. Das Gebäude beinhaltet zwei Vollgeschosse (DG kein Vollgeschoss) und soll ein Satteldach mit einer Dachneigung von 37° erhalten. 

Insgesamt werden  10 Stellplätze errichtet.

Auf das Grundstück wurden Abstandsflächen aufgrund einer Erklärung im Sinne von Art. 6 Abs. 2 S. 3 BayBO übernommen (Fl.-Nr. 42 Gemarkung Hausen).

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Das Bauvorhaben integriert sich harmonisch in die maßgebende Umgebung des St.-Nikolaus-Rings: auf dem Nachbargrundstück wurde bereits ein Vierspänner errichtet. Durch die Unterbrechung der Höhenmeter (Haus 1+2 bei 590,25 üNN und Haus 3+4 bei 591,50 üNN) wirkt die Kubatur nicht sperrig.

Zudem wirkt es der ohnehin großen Nachfrage zu Wohnraum im Einzugsgebiet Geltendorf entgegen. 

Das Einvernehmen wurde durch den Gemeinderat erteilt.

Nunmehr reicht der Bauherr einen Tekturantrag ein. Der Antrag hat folgende Änderung zum Inhalt:

  • Haus 1: Neuanordnung der Außentreppe (süd statt nord) und Erweiterung des Podests der Außentreppe (Nordansicht), Aktualisierung der Abgrabung unter der Außentreppe (Schnitt 4-4). 

  • Haus 3: Aktualisierung des Eingangsbereichs/Vorgarten
  Ostansicht: Terrassentür im EG anstelle des Fensters

  • Stellplätze: Neuanordnung und Feuerwehrausstellfläche, Einbau von 2 Parkliftern (Duplex-Stellplatz)


Aus Sicht der Verwaltung sind keine Versagungsgründe erkennbar. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat den Tekturantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten am St.-Nikolaus-Ring, Fl.-Nr. 40 Gemarkung Hausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2021 18:08 Uhr