Neue Anbauten an Bestandsgebäude, Untere Dorfstraße 38, Fl.Nr. 211/3 Gemarkung Geltendorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 09.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Beantragt werden Anbauten (Hauseingang, (EG), Erweiterung des Schlafzimmers (EG) und eine Garage (UG+EG)) an das bestehende Wohnhaus aus dem Jahre 1972 in der Unteren Dorfstraße 38 in Geltendorf.
Das Grundstück unterliegt keinem Bebauungsplan. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung usw. in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
- Angebaut wird im Norden eine 10,35 m x 7,50 m (77,625 m²) große zweigeschossige Garage (UG und EG) mit Pultdach (DN 23°). Die Garage wird nur im Norden komplett freigelegt (Zufahrt).
- Der Hauseingang im Osten hat mit Abmessungen von 3,51 m x 1,50 m (5,265 m²) und die Erweiterung des Schlafzimmers mit Abmessungen von 3,63 m x 1,50m (5,445 m²) fallen unter die Kategorie „untergeordnete Vorbauten“. Sie lösen gemäß Art. 6 Abs. 6 Ziffer 2 BayBO unter diesen Bedingungen keine Abstandsflächen aus.
Die Abstandsflächen der Garage werden gem. gemeindlicher Satzung eingehalten.
Das Wohnhaus mit den Anbauten und dem Garagenanbau fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Die Überschreitung des Firsts um 70 cm durch die Garage ist vertretbar.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Antrag erteilt werden.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat das Bauvorhaben „Neue Anbauten an Bestandsgebäude“ auf dem Flurstück 21/3 Gemarkung Geltendorf in der Unteren Dorfstraße 38 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.01.2025 14:42 Uhr