Neubau von drei Übernachtungshütten, Dorfstraße 29, Fl.Nr. 822 Tfl. Gemarkung Geltendorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 09.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Beantragt wir die Errichtung von drei Übernachtungshütten und drei Stellplätzen.
Die Abmessungen der einzelnen Hütten haben 5,00 m x 5,00 m (Grundfläche 25 m²).
Die Hütten sollen ein Satteldach mit einer Dachneigung von 35° erhalten. Die Ausführung der Hütten erfolgt in Holzständerbauweise mit Holzverschalung.
Die Baumaßnahme befindet sich im Außenbereich.
Hinweis der Verwaltung:
Die Privilegierung für dieses Vorhaben scheint zweifelhaft. Das Einvernehmen soll vorsorglich hierzu versagt werden.
Der positiv formulierte Beschluss sollte daher abgelehnt werden.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung von drei Übernachtungshütten auf Fl.-Nr. 822, Gemarkung Geltendorf, Dorfstraße 29 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Für die Flurnummer 822, Gem. Geltendorf sollte in Absprache mit dem Antragsteller (=Grundstückseigentümer) ein städtebaulicher Vertrag zur Schaffung eines Sondergebietes für dieses Grundstück erstellt werden (Beschluss vom 18.05.2017). Der Vertrag wurde bis dato nicht unterzeichnet. Die Planung als Sondergebiet hätte dann die Bauvorhaben auf dem Grundstück regeln können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6
Datenstand vom 21.01.2025 14:42 Uhr