Tektur Neubau eines Mehrfamilien- und Doppelhauses mit Tiefgarage und Carport, Fl.-Nr. 1529/3 Gemarkung Geltendorf, "Bahnhofstr. 58" - erneute Behandlung Antrag auf Abweichung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 11.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.03.2025 ö beschließend 2.2

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird eine Abweichung bzgl. der Abstandsflächen zum Bauantrag „Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und eines Doppelhauses mit Tiefgarage mit 12 Stellplätzen und Carport“, Fl.-Nr. 1529/3 Gemarkung Geltendorf, in der Bahnhofstr. 58. 
Das Bauvorhaben wurde bereits mit Bescheid vom 29.04.2020 durch das Landratsamt Landsberg am Lech genehmigt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in der Gemeinderatssitzung am 02.04.2020 erteilt.
In der Sitzung am 18.06.2024 wurde zum Tekturantrag bzgl. der Änderung der westlichen Dachterrassenbrüstung das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Bei der Überprüfung im Landratsamt wurde festgestellt, dass zusätzlich eine Abweichung von den Abstandsflächenvorgaben erforderlich ist. Daher ist eine nochmalige Behandlung erforderlich.
Durch die in der Baugenehmigung vom 29.04.2020 genehmigte Abweichung von den Abstandsflächen wurde das 16m-Privileg aus § 2 Satz 2 der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe für das Mehrfamilienhaus verwirkt. Es ist daher eine Abstandsfläche von 0,8 H (nicht wie im Plan dargestellt 0,5 H) einzuhalten. Dies ist bei der baulichen Anordnung nicht möglich. Deshalb wird für die westliche Abstandsfläche eine Abweichung beantragt, die eine Überlappung mit der östlichen Abstandsfläche des Doppelhauses erlaubt.
Es handelt sich um eine Überlappung auf einer Breite von 10,23 m von 1,36 m bzw. 1,91 m Tiefe (gestreifte Fläche im EG-Plan).
Da sich im Vergleich zum erteilten Einvernehmen vom 18.06.2024 keine Änderung ergeben hat und der damaligen Planung zugestimmt wurde, sollte aus Sicht der Verwaltung der Abweichung bzgl. der Abstandsfläche zugestimmt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Abweichung bzgl. der Abstandsflächen für die Tektur zum Bauantrag „Neubau eines Mehrfamilien- und Doppelhauses mit Tiefgarage und Carport“, Fl.Nr. 1529/3 Gemarkung Geltendorf behandelt und stimmt diesem nach Art. 63 BayBO zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2025 16:02 Uhr