Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 09.04.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Wirkung vom 01. April 2019 werden die Elternbeiträge für Kinder bezuschusst, die sich im Berechtigungszeitraum befinden, die also im Jahr 2018 oder früher das dritte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht in die Schule gehen. Seitens der Regierung ist gewünscht, dass die Träger und Gemeinden für die betreffenden Kinder bereits ab dem 1. April 2019 die Elternbeiträge um den Zuschussbetrag von 100 Euro im Monat senken. Eine rechtliche Verpflichtung besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht, da das Haushaltsgesetz noch nicht in Kraft gesetzt ist.

Beschluss

Aufgrund vpm Art. 1, 2 Abs. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Gerolsbach folgende Satzung zur Änderung der Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung vom 19.03.2015:

§ 1

§ 5 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

(5) Der Freistaat Bayern gewährt ab dem 1 September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, einen Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit von derzeit 100 € pro Kind und Monat. Dieser Zuschuss wird auf den Gebührensatz nach § 5 Abs. 1 angerechnet. Die Anrechnung ist auf die Höhe der festgesetzten Gebühr begrenzt.


§ 2

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.04.2019 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2019 07:16 Uhr