Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019 mit Anlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 09.04.2019 ö beschließend 7

Beschluss

Der Haushaltsplan 2019 wurde im Finanzausschuss vorberaten. Dem Gemeinderat wurde empfohlen, den Haushaltsplan 2019 unverändert zu verabschieden und eine entsprechende Haushaltssatzung zu erlassen, sowie dem vorliegenden Finanzplan mit Investitionsprogramm 2018 – 2022 zuzustimmen. Der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden geben hierzu noch ihre Statements ab.

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gerolsbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                6.702.300 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        9.824.600 €
ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtgungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.167.000 € festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.:
1. Grundsteuer        a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)        320 v.H.
                       b) für die Grundstücke (B)                                320 v.H.
2. Gewerbesteuer                                                                320 v.H


§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  1.000.000 € festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

Datenstand vom 19.07.2019 07:16 Uhr