Der Haushaltsplan 2019 wurde im Finanzausschuss vorberaten. Dem Gemeinderat wurde empfohlen, den Haushaltsplan 2019 unverändert zu verabschieden und eine entsprechende Haushaltssatzung zu erlassen, sowie dem vorliegenden Finanzplan mit Investitionsprogramm 2018 – 2022 zuzustimmen. Der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden geben hierzu noch ihre Statements ab.
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gerolsbach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.702.300 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.824.600 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtgungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.167.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.:
1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 320 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 320 v.H.
2. Gewerbesteuer 320 v.H
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.