19. Änderung des Flächennutzungsplan Gerolsbach in den OT Alberzell und Singenbach; Behandlung der eingehenden Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung; Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 24.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö 7.1

Sachverhalt

Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

  1. STELLUNGNAHMEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen ohne Einwände und Bedenken abgegeben:

  • LRA Pfaffenhofen - Abfallwirtschaft, Stellungnahme vom 27.03.2019
  • LRA Pfaffenhofen - Gesundheitsamt, Stellungnahme vom 28.03.2019
  • LRA Pfaffenhofen – Kommunale Angelegenheiten, Stellungnahme vom 14.03.2019
  • LRA Pfaffenhofen – Seniorenbeauftragter, Stellungnahme vom 18.03.2019
  • LRA Pfaffenhofen – Tiefbau, Stellungnahme vom 19.03.2019
  • LRA Pfaffenhofen – Verkehr, ÖPNV, Stellungnahme vom 11.03.2019
  • LRA Pfaffenhofen – Wirtschaftsentwicklung KUS, Stellungnahme vom 21.03.2019
  • Amt für Ländliche Entwicklung, Stellungnahme vom 11.03.2019
  • Regionaler Planungsverband, Stellungnahme vom 07.03.2019
  • Staatliches Bauamt Ingolstadt, Stellungnahme vom 11.03.2019
  • IHK für München und Oberbayern, Stellungnahme vom 05.04.2019
  • Markt Hohenwart, Stellungnahme vom 28.03.2019
  • Gemeinde Aresing, Stellungnahme vom 12.03.2019
  • Gemeinde Hilgertshausen-Tandern, Stellungnahme vom 08.03.2019
  • Gemeinde Gachenbach, Stellungnahme vom 04.03.2019
  • Gemeinde Jetzendorf, Stellungnahme vom 21.03.2019
  • Gemeinde Scheyern, Stellungnahme vom 21.03.2019
  • Gemeinde Waidhofen, Stellungnahme vom 04.03.2019

  • Kein Beschluss erforderlich

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken oder Hinweisen abgegeben:

  1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stellungnahme vom 18.03.2019

Aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht bestehen zum o. g. Vorhaben keine grundsätzlichen Anregungen oder Bedenken.
Es wird darauf hingewiesen, dass die betroffenen Flächen sowohl in Alberzell als auch in Singenbach nach der landwirtschaftlichen Standortkartierung überwiegend als Fläche mit günstigen Erzeugungsbedingungen eingestuft sind. Der Wegfall an landwirtschaftlichen Flächen beträgt in Summe rund 5,4 ha.
Notwendige Ausgleichsflächen sollten innerhalb der Planungsgebiete vorgesehen werden. Außerdem ist der Faktor zur Berechnung der Ausgleichsflächen so gering wie möglich anzusetzen, um den weiteren Verlust an landwirtschaftlichen Flächen zu minimieren.

Forstwirtschaftliche Belange sind nicht betroffen.

Abwägung
Aufgrund der Standortgebundenheit (Erweiterungen bestehender Betriebe) ist die Inanspruchnahme der benachbarten landwirtschaftlich genutzten Flächen unumgänglich. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird Ausgleichsbedarf und die Lage der Ausgleichsflächen konkretisiert. Anzumerken ist hier, dass aufgrund der von AELF vorgebrachten günstigen Erzeugungsbedingungen der betroffenen Flächen, als auch hinsichtlich der optimalen baulichen Ausnutzung der Standorte, ein anderer Standort mit weniger günstigen Erzeugungsbedingungen zum Ausgleich zu bevorzugen wäre.

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des AELF zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis: 12:0



  1. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Stellungnahme vom 08.04.2019

In der Gemeinderatsitzung am 16. Oktober 2018 wurde u.a. beschlossen, den Flächennutzungsplanänderungsbereich in Alberzell neu zu ordnen und nun eine Mischgebiets- anstelle einer Dorfgebietsfläche dazustellen sowie die geplante neue Gewerbegebietsausdehnung Richtung Süden und im westlichen Bereich zu verkleinern bzw. zurückzunehmen.

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die erneute Möglichkeit zur Stellungnahme zu o.a. Verfahren und hat zu dem überarbeiteten Planungsentwurf über ihre Äußerungen im Rahmen der Stellungnahme vom 6. August 2018 hinaus keine weiteren Anmerkungen. Darauf sei erneut verwiesen; die angebrachten Aspekte haben als prinzipiell noch einmal angeführt zu gelten; die planerische Intention ist weiterhin zu unterstützen und zu begrüßen.

Abwägung
Die Stellungnahme der Handwerkskammer ist zur Kenntnis zu nehmen, die Stellungnahme vom 06.08.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 behandelt.

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Handwerkskammer zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 12:0


  1. Landratsamt Pfaffenhofen, Planungsrechtlich und ortsplanerische Beurteilung, Stellungnahme vom 26.03.2019

  1. Die städtebauliche Erforderlichkeit ist gemäß § 1 Abs. 3 BauGB nachzuweisen. Die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung in den Siedlungsgebieten [...] sind dabei möglichst vorrangig zu nutzen (vgI. 3.2 (Z) Landesentwicklungsprogramm).

Erläuterung:
Die Abwägung des Gemeinderates vorn 16.10.2018 wird von der Fachstelle zur Kenntnis genommen. Zwar wird die Verringerung der Flächenausweitung bei Standort 1 (Alberzell) grundsätzlich begrüßt. Jedoch können - auch wenn es sich um Erweiterungen bestehender Betriebe handelt- diese Betriebserweiterungen eine zur Verhältnis zur Ortsgrüße stehende, moderate Ortsentwicklung (u. a. bei Gleichbehandlung ansässiger Gewerbebetriebe) beeinträchtigen und diese Ortschaften überdehnen. Die gewerbliche Entwicklung sollte daher vor allem in den Hauptorten der Gemeinden gefördert werden.

Daher wird die Stellungnahme der Fachstelle vom 24.07.2018 aufrechterhalten.

  1. Gemäß § 1 Abs. 8 Nr. 5 BauGB, LEP 2013 8.4.1 (G) und Art. 141 Abs. 1 Satz 4 Bayverf ist [...] die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu beachten sowie gemäß Art 3 Abs. 2 BayVerf die kulturelle Überlieferung zu schützen. Dabei ist die Eigenständigkeit der Region zu wahren (vgl. Art 3a BayVerf). Auf eine gute Gestaltung der Baugebiete insbesondere am Ortsrand soll geachtet werden (vgl. Regionalplan der Region Ingolstadt (10), B Ill 1.5 (2)).

Erläuterung:
Die Fachstelle nimmt die Abwägung des Gemeinderates vom 16.10.2018 zur Kenntnis und begrüßt die Verringerung der Flächenausweitung bei Standort 1 (Alberzell).
Bezüglich einer stärker entlang der Höhenlinien orientierten gewerblichen Entwicklung sowie der Nutzung der benachbarten Flurnummer 355 der Gemarkung Alberzell in unmittelbarer Nachbarschaft wird die Stellungnahme der Fachstelle vom 24.01.2018 aufrechterhalten.

  1. Auf eine gute Ein- und Durchgrünung der Baugebiete insbesondere am Ortsrand und in den Ortsrandbereichen soll geachtet werden (vgl. Regionalplan der Region Ingolstadt (10), B Ill 1.5 (2)). Darüber hinaus dient der Grünstreifen der Abschirmung von Immissionen (z. B. Staub, Spritz- und Düngemittelabdrift, etc.) auf Flächen unterschiedlicher Nutzung (vgl. § 1 Abs. 8 Nr. 7 c BauGB).

Erläuterung:
Die Abwägung der Gemeinde vom 16.10.2018 wird zur Kenntnis genommen und die erweiterte Randeingrünung an der Nordseite für den Änderungsbereich 1 in Alberzell begrüßt.
Bezüglich der Breite in Abhängigkeit von den Höhen möglicher Gebäude sowie einer sanften Ausführung der Eingrünungen wird auf die Stellungnahme der Fachstelle vom 24.07.2018 verwiesen.
Für den Änderungsbereich 2 wird angeregt, die in der Abwägung angeführten bestehenden Gehölzstrukturen auch in die Flächennutzungsplanung aufzunehmen.

  1. Auf den Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG zwischen Gebietsarten unterschiedlicher Nutzung wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Erläuterung:
Es wird auf den Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG zwischen Gebietsarten unterschiedlicher Nutzung hingewiesen. Demnach sind „bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen [...] die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen [...] auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete [...] so weit wie möglich vermieden werden [...].“ Dies gilt z. B. für Wohnen und Landwirtschaft oder Wohnen und Gewerbe.

Abwägung
zu 1.        Die Stellungnahme der Fachstelle vom 24.07.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 behandelt. Die gewerbliche Entwicklung wird weiterhin am Hauptort der Gemeinde Gerolsbach gesehen, zu diesem Zweck hat die Gemeinde Gerolsbach auch hier das Gewerbegebiet Straßäcker jüngst erweitert. Wie aber schon am 16.10.2018 dargelegt, wird an der Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten für die bereits bestehenden und langjährig etablierten Gewerbebetriebe in Singenbach und Aberzell weiter festgehalten.
zu 2.        Die Stellungnahme der Fachstelle vom 24.07.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 behandelt. Die Gewerbegebietsfläche in Alberzell wurde kompakter und dem Geländeprofil folgend zugeschnitten, so dass den genannten Belangen der städtebaulichen und landschaftlichen Einbindung Rechnung getragen wurde.
An der Darstellung wird weiter festgehalten.
zu 3.        Die Stellungnahme der Fachstelle vom 24.07.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 behandelt. Hinsichtlich genauer Darstellungen bestehender und geplanter Gehölzstrukturen und der konkreten Maßnahmen zur wirksamen Eingrünung der Baugebiete wird auf die Nachfolge verbindliche Bauleitplanung verwiesen.
zu 4.        Der Trennungsgrundsatz wird von der Gemeinde Gerolsbach berücksichtigt. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind hier genauere Regelungen und Festsetzungen – gerade auch im Hinblick auf den Immissionsschutz zu treffen.

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Fachstelle zur Kenntnis, an den Darstellungen wird weiter festgehalten.

Abstimmungsergebnis: 11:1
Anmerkung: GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.


  1. Landkreis Pfaffenhofen, Behindertenbeauftragte, Stellungnahme vom 04.02.2019

Gemäß Art. 65 Abs. 1 BayBO und Art. 26 Abs. 1 BayVwVfG baten Sie mich als Behindertenbeauftragte des Landkreises Pfaffenhofen a. d. llm zu dem oben genannten Bauvorhaben Stellung, hinsichtlich der Barrierefreiheit, zu nehmen. Es wurden folgende Unterlagen per Mail vom 11.03.2019 per Mail übermittelt:
Übersichtslageplan, Satzungsentwurf, Begründung, Umweltbericht Bereich Alberzell und Umweltbericht Bereich Singenbach, Beschlussbuchauszug.

Meine Stellungnahme stützt sich auf Art. 1, Art. 4 BayBGG (Barrierefreiheit) und Art. 10 Abs. 2 BayBGG (Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr), Art. 9 Abs. 1 Satz 5 BayStrWG (Straßenbaulast - behinderte Personen) sowie einschlägige DIN-Normen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerolsbach hat in seiner Sitzung am 19.09.2017 die Aufstellung der 19. Flächennutzungsplanänderung in Gerolsbach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung umfasst zwei Änderungsbereiche in den Ortsteilen Alberzell und Singenbach. Der Geltungsbereich 1 in Alberzell umfasst die Fl. Nrn. 354 (Teilfläche), 355 (Teilfläche), 357, 358 (Teilfläche) sowie 358/4 Teilfläche), jeweils Gemarkung Alberzell und hat eine Grüße von rund 3,9 ha.

Er wird wie folgt umgrenzt:
- lm Norden: Fl. Nrn. 358
- lm Osten: Fl. Nrn. 358
- lm Süden: Fl. Nrn. 358/4, 350 sowie
- lm Westen: Fl. Nrn. 67, 72/2, 353, 354, 355, 358/4,
jeweils Gemarkung Alberzell.

Der Geltungsbereich 2 in Singenbach umfasst die FI. Nr. 53 (Teilfläche), 55, 91/3 sowie 182, jeweils Gemarkung Singenbach und hat eine Grüße von rund 1,5 ha.

Er wird wie folgt umgrenzt:
- lm Norden: Fl. Nm. 52
- lm Osten: Fl. Nrn. 44/2, 53, 54
- lm Süden: Fl. Nm. 56/1, 181 sowie
- lm Westen: Fl. Nrn. 183, 205,
jeweils Gemarkung Singenbach.

Ich möchte auf meine bisherige Stellungnahme vom 25.07.2018 hinweisen, welche die Grundprinzipien der barrierefreien Gestaltung beinhalten. Wenn bei dem vorliegenden Plangebiet die Grundprinzipien der Barrierefreiheit eingehalten werden, bestehen für die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken zur Umsetzung.

Hinweisen möchte ich auf das Angebot der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer. Nächstgelegener Beratungsstandort ist Ingolstadt. Weitere Infos unter:
https://www. byak.de/planen-und-bauen/beratungsstelle-barrierefreiheit.html.

Abwägung
Die Stellungnahme der Behindertenbeauftragten des Landkreises Pfaffenhofen vom 25.07.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 behandelt
Es sei nochmals erneut vorgebracht, dass die vorgebrachten Anregungen der Behindertenbeauftragten im Rahmen der weiterführenden verbindlichen Bauleitplanung und der baulichen Umsetzung der Betriebserweiterungen zu beachten sind.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme der Behindertenbeauftragten des Landkreises Pfaffenhofen wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 12:0



  1. Landratsamt Pfaffenhofen, Immissionsschutzverwaltung, Stellungnahme vom 12.03.2019

Aus Sicht der Bodenschutzbehörde wird wie folgt Stellung genommen:
Aus den eingereichten Verfahrensunterlagen konnten wir entnehmen, dass unsere Stellungnahme von der Bodenschutzbehörde vom 20.07.2019 in Ihrem Auszug der öffentlichen Niederschrift über die 9. Sitzung des Gemeinderates vom 16. Oktober 2018 berücksichtigt wurde.

Geltungsbereich 1 (Alberzell)
lm Geltungsbereich 1 der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gerolsbach sind nach derzeitiger Aktenlage des Landratsamtes Pfaffenhofen keine Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte), schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechende Verdachtsflächen bekannt.

Der Geltungsbereich 1 wird aktuell teils ackerbaulich genutzt. Ggf. entstandene Bodenbelastungen aus der landwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere des Oberbodens, empfehlen wir, bei Erdarbeiten hinsichtlich abfallrechtlicher Belange zu berücksichtigen.

Geltungsbereich 2 (Singenbach)
lm Geltungsbereich 2 der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gerolsbach sind nach derzeitiger Aktenlage des Landratsamtes Pfaffenhofen keine Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte), schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechende Verdachtsflächen bekannt.
Sollten im weiteren Verfahren Bodenverunreinigungen festgestellt werden, sind das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und das Landratsamt Pfaffenhofen zu informieren.


Abwägung
Die gleichlautende genannte Stellungnahme der unteren Bodenschutzbehörde vom 20.07.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 behandelt.
Die erneut vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde sind erneut zur Kenntnis zu nehmen und im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung zu beachten.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 11:1
Anmerkung: GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.


  1. Landratsamt Pfaffenhofen, Denkmalschutz, Stellungnahme vom 25.03.2019

Die Planung betrifft in Alberzell sowie in Singenbach Bereiche mit Verdachtsflächen für Bodendenkmäler. Das BLfD ist zu beteiligen.
Außerdem befindet sich in Singenbach in unmittelbarer Nähe folgendes Baudenkmal:
Nummer                                        307994
Verfahrensstand                                Benehmen hergestellt, nachqualifiziert
Traditionelle Objektbezeichnung                St. Stephan
Funktion                                        katholische Kirche, Filialkirche, Saalkirche
Adresse                                        Kapellenweg 6
Beschreibung        Kath. Filialkirche St. Stephan, verputzte Saalkirche mit halbrundem Chorschluss und schlankem Westturm mit Treppengiebel, Innenraum mit erneuerter Holzfelderdecke, im Kern 15. JH., Umgestaltung 18. Jh.: mit Ausstattung
Aktennummer        D-1-86-125-39
Die Sichtbeziehung zur Kath. Filialkirche St. Stephan könnte durch die vorliegende Planung beeinträchtigt werden. Das BLfD ist zu beteiligen.
Abwägung
Die gleichlautende genannte Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde vom 03.07.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 behandelt
Die vorgebrachten Hinweise der Unteren Denkmalschutzbehörde sind erneut zur Kenntnis zu nehmen. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wurde im Verfahren beteiligt und hat keine Stellungnahme abgegeben. Eine grundsätzliche Störung der Sichtbeziehungen zur Kath. Filialkirche St. Stephan wird nicht gesehen, im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist dies jedoch noch explizit zu prüfen.

Beschlussvorschlag
Die Hinweise der Unteren Denkmalschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis: 12:0


  1. Landratsamt Pfaffenhofen Immissionsschutztechnik, Stellungnahme vom 26.03.2019

Auf die Stellungnahme des Immissionsschutzes vom 06.07.2018 wird verwiesen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes besteht aus zwei Geltungsbereichen. Geltungsbereich 1 umfasst die Fl Nr. 350, 354, 355, 357 sowie 358/4i der Gemarkung Alberzell.
Der Geltungsbereich 2 umfasst die Fl Nr. 53. 55, 91/3 sowie 162 der Gemarkung Singenbach.
lm rechtskräftigen FNP sind die Flächen als Fläche für die Landwirtschaft und Dorfgebietsfläche dargestellt. Zukünftig sollen die Flächen als Gewerbe- und Mischgebiet ausgewiesen werden.

Zum Vorhaben in Alberzell liegt eine Schalltechnische Untersuchung der C. Hentschel Consult vom September 2017 vor (Projektnr. 1572-2017 V01-1). Diese ist auf Grund der Änderung des Geltungsbereiches anzupassen.

Zum Vorhaben in Singenbach besteht bereits eine positive Stellungnahme des Immissionsschutzes vom 18.08.2016 (BV IV 20161055).

lm Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist in Abstimmung mit dem SG 41 – Immissionsschutztechnik ein Gutachten vorzulegen, das die Verträglichkeit der gewerblichen Nutzung der Betriebe mit der umliegenden Wohnbebauung nachweist.
Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gerolsbach. Mögliche Auflagen werden zur Aufstellung der Bebauungspläne bzw. Bauanträge gestellt.

Abwägung
Die genannte Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde vom 06.07.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 behandelt
Die Schalltechnische Untersuchung der C. Hentschel Consult vom September 2017 vor (Projektnr. 1572-2017 V01-1) wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung angepasst und konkretisiert, um die Verträglichkeit der gewerblichen Nutzung der Betriebe mit der umliegenden Wohnbebauung nachzuweisen und ggf. Maßnahmen zum Schutz der Wohnbebauung festzusetzen.
Die Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde sind zur Kenntnis zu nehmen, im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sollte für beide Standorte eine schalltechnische Untersuchung angefertigt werden, welche die Verträglichkeit mit den angrenzenden Wohnnutzungen nachweist.

Beschlussvorschlag
Die Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen, im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist für beide Standorte eine schalltechnische Untersuchung anzufertigen.

Abstimmungsergebnis: 11:1
Anmerkung: GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.



  1. Landratsamt Pfaffenhofen, Naturschutz, Stellungnahme vom 01.04.2019

Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen das geplante
Vorhaben.

Die Gemeinde Gerolsbach plant die 19. Änderung des Flächennutzungsplans in den Ortsteilen Alberzell und Singenbach.
Der Geltungsbereich Alberzell umfasst dabei die Flurnrn. 357, 358/4 und Teilflächen der Flurnrn. 350, 354 und 355, jeweils Gemarkung Alberzell. Der Geltungsbereich Singenbach umfasst die Flurnrn. 55. 91/3 und 182 sowie eine Teilfläche der Flurnr. 53, jeweils Gemarkung Singenbach.
Der rechtkräftige Flächennutzungsplan vom 14.11.1983 weist in den beiden Geltungsbereich überwiegend „Flächen für die Landwirtschaft“ und zu geringen Teilen „Dorfgebiet" aus.
Mit der vorliegenden 19. Flächennutzungsplanänderung soll die planungsrechtliche Grundlage für die weitere Bebauungsplanung zur Erweiterung eines ortsansässigen Betriebs geschaffen werden. Die dargestellte Dorfgebietsfläche soll der weiteren Anbindung der geplanten Bauflächen an die bereits im rechtskräftigen Flächennutzungsplan dargestellten Dorfgebietsausweisung dienen.

Auf die naturschutzfachliche Stellungnahme vom 26.07.2018 im Rahmen der ersten Auslegung wird verwiesen. Die vorgenommenen Änderungen des FNP (Verkleinerung des Geltungsbereich Alberzell) wirken sich nicht auf die bereits geäußerten Anregungen aus.

Die Abwägungen des Billigungsbeschlusses vom 16.10.2018 werden zur Kenntnis genommen.
Abwägung
Die genannte Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vom 26.07.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 behandelt. Die damals vorgebrachten Hinweise und Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde sollten auch weiterhin zur Kenntnis genommen und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beachtet werden.

Beschlussvorschlag
Die bereits am 26.07.2018 vorgebrachten Hinweise und Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde werden auch weiterhin zur Kenntnis genommen und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beachtet.

Abstimmungsergebnis: 11:1
Anmerkung: GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.


  1. Regierung von Oberbayern, Stellungnahme vom 14.03.2019

Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gab zuletzt mit Schreiben vom 26.07.2018 zu o. g. Vorhaben eine Stellungnahme ab.
In unserem letzten Schreiben kamen wir zu dem Ergebnis, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.
In der vorliegenden Planung hat sich der Umgriff der überplanten Flächen in Alberzell verringert und umfasst nun ca. 0,75 ha Mischgebiet und 1,9 ha Gewerbegebiet. Die Planung in Singenbach bleibt unverändert.
Das Vorhaben steht den Erfordernissen der Regional- und Landesplanung nicht entgegen.
Hinweise
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung durch geeignete Festsetzungen die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen auszuschließen ist (vgl. LEP-Ziel 5.3.1. i. d. F. der Änderungs-VO vom 21.02.2018).

Abwägung
Die genannte Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 26.07.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 behandelt. Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen der Regierung von Oberbayern sind erneut zur Kenntnis zu nehmen, insbesondre dahingehend, dass im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung Einzelhandelsnutzungen in den Gewerbegebieten ausgeschlossen werden sollten.

Beschlussvorschlag
Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen der Regierung von Oberbayern werden zur Kenntnis genommen, im Rahmen der folgenden verbindlichen Bauleitplanung sind Einzelhandelsnutzungen in den Gewerbegebieten auszuschließen. 

Abstimmungsergebnis: 11:1
Anmerkung: GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

  1. Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Stellungnahme vom 06.03.2019

Wir verweisen auf unser Schreiben vom 05.07.2018, Az. 3-4621-PAF-8503/2018, das weiter zu beachten ist, insbesondere bei der nachfolgenden Erstellung der zugehörigen Bebauungspläne.
Abwägung
Die genannte Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt vom 26.07.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 behandelt. Die damals vorgebrachten Hinweise und Anregungen des Wasserwirtschaftsamts Ingolstadt sind auch weiterhin zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind dann entsprechende Hinweise in die Planung zu übernehmen, Entwässerungskonzepte zu erarbeiten und mit dem WWA abzustimmen.

Beschlussvorschlag
Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen des Wasserwirtschaftsamts Ingolstadt werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind diese entsprechend zu berücksichtigen und in die Planung zu übernehmen, es Entwässerungskonzepte zu erarbeiten und mit dem WWA abzustimmen. 

Abstimmungsergebnis: 11:1
Anmerkung: GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.


B.        STELLUNGNAHMEN DER ÖFFENTLICHKEIT

  1. Eigentümer Fl.Nr. 354, Gmkg Alberzell, Stellungnahme vom 05.04.2019

Fristgerecht erhebe ich folgenden Einwand als unmittelbar betroffener Eigentümer gegen die oben genannte 19. Änderung des Flächennutzungsplanes, OT Alberzell und beantrage, die reduzierte Grünfläche komplett aus meinem Grundstück zu entfernen, da diese eine große Beeinträchtigung darstellt. Zur Begründung wird folgendes ausgeführt:
In der zweiten Auslegung des Planentwurfs der 19. Änderung des Flächennutzugsplanes im OT Alberzell musste ich mit Verwunderung feststellen, dass nach wie vor auf meinem Grundstück ein Grenzgrün eingezeichnet ist. Das Grün ist zwar reduziert, aber ich verstehe die Notwendigkeit für diese Änderung immer noch nicht, zumal in dem Gespräch am 19.12.2018 (in der Gemeindekanzlei mit Herrn Bgm. Seitz, Herrn Alfred Höpp, Herrn Kreller, meiner Frau und mir) vereinbart wurde, dass das in meinem Grundstück eingezeichnete Grenzgrün komplett entfernt wird!
Hier bitte ich den Gemeinderat doch zu berücksichtigen, dass Anlass und Ziel der Planung einzig und allein die Erweiterung der Betriebsfläche der Firma I&S ist, so dass diese auch als Nutznießer des dann entstehenden Gewerbegebietes für sämtliche Beeinträchtigungen aufzukommen hat.
Wie Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister Seitz, im Telefonat am 04.04.2019 erklärt haben, entfaltet der Flächennutzungsplan hinsichtlich der Grünfläche sowieso keine Rechtswirkung. Die Grünfläche wird ja dann erst im Bebauungsplan – wenn überhaupt - festgesetzt, also könnte die Grünfläche im Flächennutzungsplan ja entfallen und erst im Bebauungsplan entsprechend der zulässigen Bebauung angepasst bzw. festgesetzt werden. Demzufolge würde einer Entfernung der Grünfläche nichts im Wege stehen. Aufgrund dieser Sachlage bzw. Auskünfte des Herrn Bgm. Seitz wird daher gebeten, dieses Grenzgrün zu entfernen.

Abwägung
Die Gemeinde ist angehalten, die Belange des Naturschutzes und Landschaftsbildes auch bei der vorbereitenden Bauleitplanung zu berücksichtigen und für Bauflächen – auch wenn deren Umsetzung noch nicht konkret ansteht – eine Ortsrandeingrünung als gemeindliche Zielsetzung zur Einbindung in die Landschaft vorzusehen.
Die dargestellte Flächen zur Ortsrandeingrüng kann also nicht entfallen
(Hinweis: Gegenüber dem ersten Entwurf wurde die Ortsrandeingrünung auf dem besagten Grundstück bereits reduziert dargestellt).

Beschlussvorschlag
An der Darstellung einer Ortsrandeingrünung für die dargestellten Mischbauflächen auf der Fl.Nr. 354 Gmgk. Alberzell wird auch weiterhin festgehalten. 

Abstimmungsergebnis: 10:2
Anmerkung: GRM Stefan Maurer und GRM Annette Schütz-Finkenzeller stimmten mit Nein.

Anmerkung: BGM Martin Seitz war von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen (Art. 49 GO).

Beschluss

Feststellungsbeschluss
Der Gemeinderat Gerolsbach stellt gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) die von der Planungsgesellschaft WipflerPlan, Pfaffenhofen ausgearbeitete 19. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der dazugehörigen Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 24.06.2019 fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Genehmigung einzuholen und diese dann öffentlich bekanntzugeben und wirksam werden zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: BGM Martin Seitz war von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen (Art. 49 GO). GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

Datenstand vom 24.10.2019 10:07 Uhr