Festlegung der Entschädigung für die Nutzung von Räumlichkeiten als Wahllokal


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates, 09.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 09.10.2019 ö 8.2

Sachverhalt

Für die Nutzung der Wahllokale in den Ortsteilen wird pro Wahl eine Entschädigung in Höhe von 60,00 €, gezahlt (Für die vorgesehenen Wahllokale in Gerolsbach (Grundschule) werden keine Entschädigungen gezahlt). 

Beschluss

Der aufgeführten Entschädigungshöhe wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.01.2020 15:20 Uhr