Städtebauliche Entwicklung Labersberg - Außenbereichssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für den Bereich Labersberg stellen verschiedene Anwohner mit Schreiben vom Februar 2023 (Eingang 16.02.2023) einen Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung. Labersberg ist generell als Außenbereich (§ 35 BauGB) eingestuft.
Nunmehr stellt sich die Frage, ob eine städtebauliche Entwicklung in Labersberg vorangebracht werden soll. Denkbar wäre ggf. die beantragte Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB
Beschluss
Für den Ortsteil Labersberg, Gemarkung Gerolsbach, kann eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB erarbeitet werden. In der Satzung soll für die bebauten Bereiche in Labersberg bestimmt werden, dass für Wohnzwecke und kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe dienenden Vorhaben nichts entgegensteht und dadurch der Ort zukunftsfähig erhalten bleibt. Der vorgesehene Umgriff wird in einer Entwurfsplanung erarbeitet. Die Entwurfsplanung ist dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.
Vorab müssen entsprechende Kostenübernahmevereinbarungen (Städtebauliche Verträge) abgeschlossen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
Datenstand vom 24.05.2023 15:27 Uhr