Wasserrechtsverfahren - Zutageförderung von Trinkwasser aus den Brunnen I und II Gerolsbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö 12.5

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 18.01.2023 (Bekanntmachung 26.01.2023) wurde für die Zutagefördern von Grundwasser für die gemeindliche Trinkwasserversorgung einschließlich der Löschwasserbereitstellung die gehobene  Erlaubnis bis  31.12.2040 erteilt.  
Die gehobene Erlaubnis gewährt das Recht aus der Wassergewinnungsanlage Seizierler Holz (bestehend aus den Brunnen Nr. I und II) maximal 16 l/s und 230.000 m³/a Grundwasser zutage zu fördern.

Ein Einwänder der im Gerolsbacher Forst, in dem sich auch die Brunnenanlage befindet, zwei Waldgrundstücke besitzt; lag einen Einwand ein. Er monierte u.a.  das Absterben von Kieferbäumen.
Feststellungen hierzu:
Die Waldgrundstücke liegen stromseitlich bzw. abstromig außerhalb des Schutzgebietes. 
Die Hauptwurzelmasse der Bäume befindet sich innerhalb der ersten Meter (bis ca. 3 m) des Waldbodens. Die Wasserversorgung der Bestände ist bei nicht grundwasserbeeinflussten Standorten, wie im vorliegenden Fall, durch die Niederschläge und die Wasserhaltekapazität der oberen Bodenschichten bestimmt.

Fazit
Es wurde in der mündlichen Verhandlung hierzu am 25.11.2022 festgestellt, dass die Grundwasserentnahme für die öffentliche Trinkwasserversorgung inkl. Löschwasserbereitstellung für die Gemeinde Gerolsbach nach derzeitigen Erkenntnissen keinerlei negativen Einfluss auf den Baumbestand und die Umwelt hat.  

Zur Kenntnisnahme

Datenstand vom 24.05.2023 15:27 Uhr